Nichts tut sich bei den Kartauswiesen
Die Renaturierung der Dreisam, insgesamt eine Erfolgsgeschichte, war mit einer wasserrechtliche Genehmigung (vom 16.01.2014) verbunden, die naturschutzrechtliche Auflagen für die Kartauswiesen betrifft: sie sollten als „Magere Flachlandmähwiese“ erhalten werden. Dieser Wiesentyp zeichnet sich durch eine abwechslungsreiche Blütenflora aus und würde dadurch auch dem Insektensterben begegnen. Ein sehr schönes Beispiel dafür liefert die unmittelbare Umgebung des Wasserwerks Ebnet; früher waren die Kartauswiesen genau so bunt.
Unter anderem darf nur mit einer begrenzten Menge Festmist gedüngt werden. Da wir mehrfach beobachtet haben, dass der Pächter dieser landeseigenen Fläche mit Gülle gedüngt hat, haben wir uns mit dem Umweltschutzamt der Stadt in Verbindung gesetzt, dass sich seinerseits an das zuständige Regierungspräsidium gewandt hat – ohne jeden Erfolg. Schließlich hat es uns empfohlen, uns direkt an die zuständigen Herren zu wenden, und tatsächlich kam es im Januar 2018 zu einem Gespräch über die naturschutzrechtlichen Auflagen.