Anwohner empören sich über geplante Ferienwohnungen im innenliegenden Gartenareal zwischen Sternwald-, Tal- und Nägeleseestraße
Ein in der Schweiz lebender Investor versucht, ein Wegerecht, das seit über hundert Jahren im Grundbuch zugunsten seines Grundstücks eingetragen ist, durchzusetzen. Nur mit diesem Wegerecht lässt sich sein am Ende des etwa 100 m langen Weges liegendes Grundstück mit Ferienwohnungen bebauen. Über den auf dem Foto abgebildeten, ca. 2,5 m breiten Weg soll dann das gesamte Bauvorhaben mit geplanten 12 Ferienwohnungen realisiert werden. Dass sich in solch einem Fall die betroffenen Anwohner empören und wehren, ist durchaus nachvollziehbar.
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