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Leserbrief

Die Freiburger Kommission zur Überprüfung der Straßennamen, insbesondere unter dem Aspekt eines aggressiven Antisemitismus, hat vorgeschlagen, bei der „Zasiusstraße“ auf einer Zusatztafel den Vermerk anzubringen:

„Ulrich Zasius (1461-1535), Jurist und Humanist. Schöpfer des Freiburger Stadtrechtes mit judenfeindlichen Bestimmungen.“

Dieser Text scheint mir unangemessen.
Es geht hier nicht darum, die ausschließlich religiös motivierte Judenfeindschaft von Zasius schönzureden. Jedoch ist festzuhalten, dass es sich bei den fraglichen Bestimmungen des Freiburger Stadtrechts nicht um eine „Schöpfung“ von Zasius handelte. Zasius hatte von der Stadt Freiburg den Auftrag erhalten, eine Zusammenfassung aller bereits bestehenden stadtrechtlichen Rechtvorschriften zu erstellen. Demgemäß nahm Zasius – dem erteilten Auftrag entsprechend – lediglich bis dahin schon bestehende judenrechtliche Bestimmungen der Stadt Freiburg in diese Sammlung auf. In dieser nahmen sie überdies nur einen ganz marginalen Raum ein. Sie enthielten nur das Verbot des geschäftlichen Umgangs mit Juden und die Regelung, dass nur die Gastwirte der Stadt den Juden Herberge gewähren dürfen, sowie die Androhung einer Geldstrafe bei Verletzung dieser beiden Bestimmungen.

Überdies ist zu bedenken: Dem christlichen Antijudaismus, den Zasius zweifellos mit den meisten seiner Zeitgenossen teilte, fehlte die rassistische Komponente, die den modernen Antisemitismus ausmacht.
Das erhellt augenscheinlich aus der Tatsache, dass nach damaliger christlicher Auffassung eine Jude durch die Taufe ein makellos neuer Mensch wurde, was so weit ging, dass sogar juristisch ernsthaft die Frage diskutiert werden konnte, ob ein Jude nach seiner Taufe überhaupt noch für Taten bestraft werden konnte, die er vor der Taufe begangen hatte. Auf diesem Hintergrund erklärt sich auch der juristisch sicherlich anfechtbare Versuch Zasius‘ in seiner Schrift „De parvulis judaeorum baptisandis“ (übersetzt etwa: „Über die Taufe von Judenkindern“) die gegen den Willen der Eltern durchgeführte Taufe eines jüdischen Jungen durch den mit ihm befreundeten Freiburger Münsterpfarrer Kohler zu rechtfertigen, obwohl dem die Bestimmungen des kirchlichen und weltlichen Rechts eindeutig entgegenstanden.
Ich meine daher, dass es zwar richtig und wichtig ist, den Antijudaismus von Ulrich Zasius in Erinnerung zu halten. Ein Tafelzusatz der beabsichtigten Art ist jedoch nicht geeignet, dem Leser ein abgewogenes Bild von Ulrich Zasius zu vermitteln, der zu seiner Zeit neben dem Italiener Andreas Alciatus und dem Franzosen Guilelmus Budaeus zum juristischen Dreigestirn Europas zählte,

Hinzu kommt die Zufälligkeit, die einem solchen Verdikt anhaftet, je nachdem welcher Kenntnisstand bei den Entscheidungsgremien besteht. In seiner Schrift „Erasmus‘ Stellung zu Juden und Judentum“ (Tübingen 1969) resümiert der zuletzt an der Universität Basel wirkende Rechtshistoriker und Humanismus Forscher Guido Kisch (1889-1985): „Wie bei dem großen Juristen Zasius so lässt sich auch bei dem Humanisten Fürsten Erasmus angesichts objektiver kritischer Forschung die Erinnerung an ihn von dem schmerzlich bedenklichen Makel nicht befreien, der durch seinen tiefgründigen Judenhass sein Charakterbild beschattet“ (S. 38 f).
Für die „Erasmusstraße“ in Freiburg hat die Kommission jedoch einen entsprechenden Zusatz, den ich freilich ebenfalls für unangebracht hielte, nicht vorgesehen.

Dr. jur. Wilhelm Güde, Weismannstrasse 6, 79117 Freiburg

Zasiusstraße

Die Zasiusstraße verläuft durch die Mittel- und Oberwiehre. Auch ihr Namensgeber steht in der Kritik des Straßennamen-Gutachtens (vgl. Hindenburg im Dezember 2016, Hansjakob im Januar 2017 und Jahn im Februar 2017). Wir zitieren:
„Der aus Konstanz stammende Zasius, der an der Universität Tübingen studierte, hatte seit 1494 mehrere Ämter in Freiburg inne, so zunächst als Stadtschreiber und Rektor der Lateinschule, nach der Promotion an der Universität 1502 als Gerichtschreiber und Rechtskonsulent der Stadt. Ab 1505 agierte er Professor der Rechte. Die historische Bedeutung von Zasius liegt darin, dass er im Auftrag des Stadtrates das ‚Neue Stadtrecht‘ (1520) verfasste, in dem das römische Recht mit traditionellen Rechtsauffassungen verbunden wurde. Das seinerzeit als fortschrittlich geltende Freiburger Stadtrecht, das etwa 300 Jahre das Rechtsleben Freiburgs prägen sollte, hatte überregionale Bedeutung. So beeinflusste es etwa das Württembergische Landrecht oder Stadtrechtsreformen in Städten wie Bern, Basel und Solothurn.
In einem Punkt jedoch ließ das Stadtrecht humanistische Gedanken vermissen: Zasius hatte darin scharfe Bestimmungen gegen Juden verankert. Unter Androhung empfindlicher Strafen wurde der Handel mit Juden und deren Beherbergung, letztlich jegliche Kontaktaufnahme, verboten. Schon zuvor hatte sich Zasius als Judenfeind exponiert, so als er sich etwa 1508 in einem Gutachten für die gerade auch unter Theologen umstrittenen Zwangstaufen von jüdischen Kindern ausgesprochen hatte. In seinen Schriften wandte Zasius für Juden die Grundsätze des Römischen Sklavenrechts an und sprach ihnen deshalb jegliche Bürgerrechte ab. Zeigten andere Humanisten wie etwa Johannes Reuchlin gegenüber Juden Toleranz, so hetzte Zasius in seinen Schriften gegen die Juden, ‚die nach Christenblut dürsten‘, und forderte von den Fürsten, diesen ‚ekelhaften Auswurf in Finsternis versinken zu lassen‘. Seine hasserfüllten Tiraden erinnern an Luther, der sich zur gleichen Zeit gegenüber Juden einer Sprache von Ausstoßung und Vernichtung bediente.“
Das Gutachten empfiehlt ein Ergänzungsschild: „Ulrich Zasius (1461-1535), Jurist und Humanist. Schöpfer des Freiburger Stadtrechtes mit judenfeindlichen Bestimmungen.“
KEF, BV

Unterwegs fürs Klima: Forschung zur Variabilität des Mikroklimas in der Stadt

Forschung zur Variabilität des Mikroklimas in der Stadt
Foto: Hans Lehmann

Wer regelmäßig in der Hildastraße oder in der Erwinstraße unterwegs ist, dem ist der Anblick des Klimawagens der Universität Freiburg sicherlich nichts Neues. Seit Anfang 2016 wird mit diesem mobilen Klimaturm die städtische Klimavariabilität in diesen beiden Straßen erfasst.

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