Leserbrief: Behinderung durch Hecken

Wir wohnen in der Bürgerwehrstraße und machen abends oft einen Spaziergang über die Andlawstraße ostwärts. Im Laufe der Jahre sind die Hecken bei einigen Grundstücken entlang des Gehwegs immer weiter in den Gehwegsbereich hinein gewachsen, da sie nicht sachgemäß zurück geschnitten sondern nur „beschnibbelt“ werden. Inzwischen gibt es Hecken, die bis zu 85 cm (siehe Bild) in den Gehweg hinein ragen, so dass man nicht mehr nebeneinander gehen kann, auf die Straße ausweichen muss und dort von Fahrradfahren gefährdet wird, oder diese gefährdet.

Überstehende Hecken in der Andlawstraße sorgen für Verdruss | Foto: Hill

Dies ist ein nicht mehr akzeptabler Zustand. Wir bitten Sie als Bürgerverein die zuständigen Stellen zu informieren, damit die Grundstückseigner abgemahnt werden.
Vielen Dank
Wolfram Hill

Info-Box: Verkehrssicherungspflicht und Bürger-Service Kontaktdaten

Verkehrssicherungspflicht: Grundstückseigentümer müssen Bäume und Sträucher entlang von Straßen und Wegen zurückschneiden
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer müssen ihre Bäume und Sträucher, die in Straßen und den Gehweg hinein ragen, regelmäßig zurückschneiden. Darauf weisen die Fachleute des Garten- und Tiefbauamts (GuT) hin. Auch Äste und Zweige, die auf dem eigenem Grundstück stehen, aber Straßenlaternen, Verkehrszeichen oder Fuß- und Radwege zu wuchern, fallen darunter. Auch Baumscheiben sind laut der städtischen Gehwegreinigungssatzung durch die Anwohnerinnen und Anwohner zu pflegen und zu reinigen.
Derzeit erhält das GuT viele Hinweise und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass Gehwege nur noch zur Hälfte genutzt werden können. An Straßeneinmündungen stellten die Mitarbeiter des GuT immer wieder fest, dass es durch überhängende Äste nicht mehr genügend freie Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer gibt.
Die Grundstückseigentümer sollen darauf achten, dass ihre Hecken oder Sträucher nicht in den Straßenraum ragen; falls ein Verkehrsteilnehmer aus diesem Grund zu Schaden kommt, sind die Eigentümer haftbar.
Die richtige Jahreszeit für einen Rückschnitt ist von Oktober bis Ende Februar. In den übrigen Monaten erlaubt das Naturschutzgesetz Ausnahmen, wenn die Sicherheit des Verkehrs gefährdet ist.
Zentrale Beratungs- und Anlaufstelle der Stadt Freiburg: Bürgerbeauftragter, Bürgerberatung, Telefon-Servicecenter
Die Bürgerberatung ist zusammen mit dem Bürgerbeauftragten und dem Telefon-Service-Center die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle der Stadtverwaltung. Hier erhalten Sie unter anderem:
– Auskünfte (persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail)
– Erstberatungen
– Informationen über erforderliche Unterlagen zur Vorsprache bei einem Fachamt
– verschiedene Serviceleistungen wie z. B. amtliche Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften, Lebensbescheinigungen für Rentenversicherungen, Ausgabe von Feinstaubplaketten, Eltern- und Kindergeldanträge, Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, städtische Broschüren,
Wertstoffsäcke.

Zudem ist die Bürgerberatung zuständig für das Ideen- und Beschwerdemanagement der Stadt und nimmt Ihre Anregungen, Ideen, Wünsche und Beschwerden gerne persönlich, telefonisch, schriftlich, online oder per E-Mail entgegen.

E-Mail: buergerbeauftragter@stadt.freiburg.de;
Bürgertelefon:​ 0761/ 201-1111; Rathausplatz 2-4, 79098 Freiburg

Wenn Sie sich in einer besonderen Not- oder Problemlage befinden, Rat und Hilfe suchen, steht Ihnen der Bürgerbeauftragte für eine intensive Beratung sowie für Verhandlungen mit städtischen Dienststellen und außerstädtischen Einrichtungen gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Suche nach möglichen Lösungen.

Telefonische Informationen, Auskünfte und Beratungen erhalten Sie schnell und kompetent durch einen Anruf im Telefon-Servicecenter, das Sie über die Freiburger Telefonnummer 0761 / 201-0 und über die einheitliche Behördenrufnummer 115 erreichen.

Zum Servicecharakter der Bürgerberatung und des Telefon-Servicecenters gehören die gute Erreichbarkeit, die ausgedehnten, kundenorientierten Öffnungs- und Servicezeiten, freundliche, verbindliche und aktuelle Auskünfte durch kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zügige Bearbeitung sowie umfassende Information und Beratung. Die Bürgerberatung ist über den Haupteingang des Alten Rathauses barrierefrei erreichbar, öffentliche Behindertenparkplätze befinden sich in der Turmstraße unmittelbar hinter dem Rathaus.