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Leserbrief

Die Freiburger Kommission zur Überprüfung der Straßennamen, insbesondere unter dem Aspekt eines aggressiven Antisemitismus, hat vorgeschlagen, bei der „Zasiusstraße“ auf einer Zusatztafel den Vermerk anzubringen:

„Ulrich Zasius (1461-1535), Jurist und Humanist. Schöpfer des Freiburger Stadtrechtes mit judenfeindlichen Bestimmungen.“

Dieser Text scheint mir unangemessen.
Es geht hier nicht darum, die ausschließlich religiös motivierte Judenfeindschaft von Zasius schönzureden. Jedoch ist festzuhalten, dass es sich bei den fraglichen Bestimmungen des Freiburger Stadtrechts nicht um eine „Schöpfung“ von Zasius handelte. Zasius hatte von der Stadt Freiburg den Auftrag erhalten, eine Zusammenfassung aller bereits bestehenden stadtrechtlichen Rechtvorschriften zu erstellen. Demgemäß nahm Zasius – dem erteilten Auftrag entsprechend – lediglich bis dahin schon bestehende judenrechtliche Bestimmungen der Stadt Freiburg in diese Sammlung auf. In dieser nahmen sie überdies nur einen ganz marginalen Raum ein. Sie enthielten nur das Verbot des geschäftlichen Umgangs mit Juden und die Regelung, dass nur die Gastwirte der Stadt den Juden Herberge gewähren dürfen, sowie die Androhung einer Geldstrafe bei Verletzung dieser beiden Bestimmungen.

Überdies ist zu bedenken: Dem christlichen Antijudaismus, den Zasius zweifellos mit den meisten seiner Zeitgenossen teilte, fehlte die rassistische Komponente, die den modernen Antisemitismus ausmacht.
Das erhellt augenscheinlich aus der Tatsache, dass nach damaliger christlicher Auffassung eine Jude durch die Taufe ein makellos neuer Mensch wurde, was so weit ging, dass sogar juristisch ernsthaft die Frage diskutiert werden konnte, ob ein Jude nach seiner Taufe überhaupt noch für Taten bestraft werden konnte, die er vor der Taufe begangen hatte. Auf diesem Hintergrund erklärt sich auch der juristisch sicherlich anfechtbare Versuch Zasius‘ in seiner Schrift „De parvulis judaeorum baptisandis“ (übersetzt etwa: „Über die Taufe von Judenkindern“) die gegen den Willen der Eltern durchgeführte Taufe eines jüdischen Jungen durch den mit ihm befreundeten Freiburger Münsterpfarrer Kohler zu rechtfertigen, obwohl dem die Bestimmungen des kirchlichen und weltlichen Rechts eindeutig entgegenstanden.
Ich meine daher, dass es zwar richtig und wichtig ist, den Antijudaismus von Ulrich Zasius in Erinnerung zu halten. Ein Tafelzusatz der beabsichtigten Art ist jedoch nicht geeignet, dem Leser ein abgewogenes Bild von Ulrich Zasius zu vermitteln, der zu seiner Zeit neben dem Italiener Andreas Alciatus und dem Franzosen Guilelmus Budaeus zum juristischen Dreigestirn Europas zählte,

Hinzu kommt die Zufälligkeit, die einem solchen Verdikt anhaftet, je nachdem welcher Kenntnisstand bei den Entscheidungsgremien besteht. In seiner Schrift „Erasmus‘ Stellung zu Juden und Judentum“ (Tübingen 1969) resümiert der zuletzt an der Universität Basel wirkende Rechtshistoriker und Humanismus Forscher Guido Kisch (1889-1985): „Wie bei dem großen Juristen Zasius so lässt sich auch bei dem Humanisten Fürsten Erasmus angesichts objektiver kritischer Forschung die Erinnerung an ihn von dem schmerzlich bedenklichen Makel nicht befreien, der durch seinen tiefgründigen Judenhass sein Charakterbild beschattet“ (S. 38 f).
Für die „Erasmusstraße“ in Freiburg hat die Kommission jedoch einen entsprechenden Zusatz, den ich freilich ebenfalls für unangebracht hielte, nicht vorgesehen.

Dr. jur. Wilhelm Güde, Weismannstrasse 6, 79117 Freiburg

Gerechtigkeit für August Weismann

Die Kommission zur Überprüfung der Freiburger Straßennamen hat vorgeschlagen, die Weismannstraße nur nach dem Komponisten Julius Weismann zu benennen und seinen Vater, den Zoologen August Weismann, ausdrücklich von dieser Ehrung auszunehmen, weil er ein „Wegbereiter der NS-Rassenideologie“ gewesen sei. Wir haben dies in der Juni-Ausgabe des Bürgerblatts dokumentiert, hatten aber ernsthafte Zweifel an dieser Wertung und unsere Gegenargumente brieflich dem Vorsitzenden der Kommission, Prof. Dr. Bernd Martin, mitgeteilt (siehe Bürgerblatt vom August).
Daraufhin hat sich die Kommission erneut mit August Weismann befasst und ihr ursprüngliches Urteil revidiert; die Straße soll auch in Zukunft nach beiden Freiburger Ehrenbürgern benannt bleiben. Der Bürgerverein freut sich, dass seine Argumente Gehör gefunden haben.

Weismannstraße

Die vom Gemeinderat eingesetzte Kommission zur Überprüfung der Straßennamen hat vorgeschlagen, die Weismannstraße nur noch nach dem Komponisten Julius Weismann zu benennen, weil sein Vater August als Zoologe als Vordenker der ‚Rassehygiene‘ untragbar sei (Bürgerblatt Juni 2017).
Der Bürgerverein hat Bedenken gegen diese Darstellung in einem Brief an Bernd Martin, den Vorsitzenden der Kommission, angemeldet; wir zitieren die wesentlichen Gesichtspunkte:

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Lassberg oder Laßberg?

Die Umbenennung der Lassberg- in Laßbergstraße, angeblich wegen der korrekten Schreibweise des Fürstenberger Oberforstmeisters Freiherr von Lassberg (1770 – 1855), gibt Anlass zum Nachdenken: Zu seiner Zeit waren als Handschrift die Kurrentschrift, im Druck die Frakturschrift üblich. In der Kurrentschrift werden ss und ß offensichtlich unterschiedslos verwendet, in ein und demselben Schriftstück kann man beispielsweise Wasser und Waßer lesen. In der Frakturschrift steht am Silbenende immer ß. Heute schreibt man nach kurzen Vokalen ss, nach langen ß. Das gilt auch für (Orts-)Namen, z. B. Esslingen. Wer weiß aber, wie man den Namen des Freiherrn ausgesprochen hat, Lassberg wie in Fass oder Laßberg wie in Maß?
Keinem Zweifel unterliegt aber die Schreibweise des Granatgässle im Stadtteil Oberau; das Straßenschild Granatgäßle sollte als baldmöglichst ausgewechselt werden.
Wie gut haben es doch die Schweizer, die nur das ss kennen: Sie können sich bei der Überschrift des Zeitungsartikels „Alkohol in Massen fördert die Gesundheit“ aussuchen, ob sie maßvoll trinken oder sich besaufen wollen.

K.-E. Friederich

Straßen umbenennen – Ja oder nein?

Paul von Hindenburg (1914) von Nicola Perscheid

Kaum ein Thema spaltet die Freiburger so sehr, wie die vorgesehene Umbenennung von Straßennamen – bei uns in der Oberau die Hindenburgstraße. Auch im Bürgerverein sind die Ansichten geteilt: Dürfen Straßen nach zwiespältigen Personen benannt werden – oder sind diese Straßen mit Erläuterungstafeln geeignet, uns der Geschichte zu stellen?

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