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Antwortschreiben der Stadt Hansjakobstraße – ruhender Verkehr

Es ist ein Antwortschreiben der Stadt zum Thema Neuordnung des ruhenden Verkehrs in  gekommen. Hier können Sie das Schreiben lesen:

Antwortschreiben der Stadt Verkehrsberuhigung Hansjakobstraße

Wir sind nicht glücklich mit der Antwort. Das weitere Vorgehen wird im Moment durchdacht.

Geplante Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der unteren Hansjakobstraße

Dieser Tage erreichte uns ein Schreiben des Garten und Tiefbauamtes mit der Bitte um Stellungnahme über die geplanten Park/Halteverbotsveränderungen im Bereich der Einmündung der Hansjakobstraße in die Schwarzwaldstraße. Es ist vorgesehen,
durch absolute Halteverbote die Verkehrssituation zu „verbessern“ und “sicherer“ zu machen. Wir als Bürgerverein sehen uns jedoch alleine nicht in der Lage, die geplanten Veränderungen zu kommentieren. Im Sinne der Bürgerbeteiligung bitten wir vor allem die direkt betroffenen Anwohner um Rückmeldungen unter dem Stichwort Halteverbot an: info@oberwiehre-waldsee.de / oder postalisch: BV Oberwiehre-Waldsee, Zasiusstraße 53 / bitte keine Anrufe). Aus dem Anlageplan ist ersichtlich, dass auf der Südseite der Hansjakobstraße zwischen Sarwürckerstraße und der Signalanlage vor der Straßenbahnhaltestelle Emil-Gött-Straße ein absolutes Halteverbot vorgesehen ist. Dass bedeutet, dass damit vor den Häusern Hansjakobstraße 14 – 56 nicht mehr wie bisher im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden darf. Auf der Nordseite ist zwischen der Einmündung Johannisbergstraße und dem Beginn des Radfahrstreifens östlich des Verkehrsknotens „Schiff“ ein absolutes Halteverbot vorgesehen. Um Besuchern/Lieferanten dennoch eine Parkmöglichkeit in diesem Bereich einzuräumen, sollen vor dem Grundstück Nr. 9 drei Parkplätze halbhoch auf dem Gehweg eingerichtet werden. (Regel absolutes Halteverbot: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt und macht sich damit strafbar)