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Öffentlichkeitsbeteiligung: Alter Wein in neuen Fässern?

Die Stadt hat den Begriff Bürgerbeteiligung durch den Begriff Öffentlichkeitsbeteiligung ersetzt und stellte hierzu Anfang Mai ihre neue Broschüre „Richtschnur Öffentlichkeitsbeteiligung für Bau- und Planungsprojekte“ vor, vermerkte jedoch in der Einführung der Broschüre, dass die genannten Zielsetzungen grundsätzlich auf alle Dezernate und Ämter übertragbar sind.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird von der Stadt als eine Erweiterung der Bürgerbeteiligung gesehen. Begründet wird dies mit der Vielzahl von Akteuren einer Stadtgesellschaft, wie Bürger*innen, aber auch Institutionen, Organisationen, Kirchen, Vereine, Verbände, Initiativen, Unternehmen, Kammern, Träger und viele weitere. Es liest sich wirklich gut, was niedergeschrieben wurde. Der Fokus soll auf eine „dialogisch orientierte Öffentlichkeitsbeteiligung mit informellen, auf den beiderseitigen Austausch und auf kooperative Problemlösung angelegte Verfahren“ gerichtet werden. Damit soll das Zusammenwirken von Bürgerschaft, Verwaltung und Politik ergänzt werden und die repräsentative Demokratie gestärkt werden. Schlussendlich wird aber ausdrücklich auf das Recht des Gemeinderates zur Letztentscheidung hingewiesen. Dieser Hinweis ist auch richtig und wichtig, denn gewählte Gremien sollen und müssen immer Entscheidungs-Priorität vor Verwaltungsentscheidungen haben. Aufgrund mangelnder Fachkompetenz vieler der gewählten Vertreter*innen und der Komplexität der Gesetzesvorgaben erleben wir jedoch gerade im Bau-und Planungsbereich der Stadt oftmals das Gegenteil.
Beteiligung Freiburg

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