So lautet die herzliche Bitte des Bürgervereins – und die Botschaft der alljährlich zweimal versandten städtischen Pressemitteilung.
Das Anliegen hat erhebliche Aktualität durch die Aktivitäten beim „Fuß-Verkehrs-Check“
(der Bürgerverein berichtete): An vielen Stellen werden die – ohnehin oft schmalen – Gehwege durch wuchernde Hecken eingeengt; vom „Gehwegparken“ ganz zu schweigen.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Bäume, Sträucher und Hecken, die in den Gehweg hineinragen, regelmäßig zurückzuschneiden. Falls Verkehrsteilnehmer durch Unterlassen des Rückschnitts zu Schaden kommen, haftet der Grundstückseigentümer!
Dies betrifft häufig auch gestörte Sichtverhältnisse.
Im äußersten Fall kann die Stadt übrigens den Rückschnitt auf Kosten des Eigentümers selbst vornehmen – dann wird´s aber richtig teuer.
Unsere Bitte: Lassen Sie es nicht so weit kommen! Und gelegentlich auch ist ein freundlicher Hinweis aus der Nachbarschaft hilfreich…
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Rückschnitt von Sträuchern und Hecken
Verkehrssicherungspflicht: Grundstückseigentümer müssen Bäume und Sträucher entlang von Straßen und Wegen zurückschneiden .