Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein E-Fahrzeug. Während die
Installation einer Ladestation im Einfamilienhaus meist leicht umgesetzt werden kann, ist die Situation in Mehrfamilienhäusern komplex: vor dem Aufbau der Ladelösungen sind technische, finanzielle und organisatorische Fragen zu klären. So manche rasch umgesetzte Einzellösung macht im Nachhinein Probleme oder sorgt gar für Unmut in der Gemeinschaft. Das badenova-E-Mobilitätsteam unterstützt die hiesige Wohnungswirtschaft bei der Planung und verhilft zur optimalen Umsetzung.
E-PKW liegen im Trend: Über 22 Prozent der Neuzulassungen entfielen im 1. Halbjahr 2021 auf reinelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride, das stellt auch die Wohnungswirtschaft vor neue Herausforderungen. Viele, z. T. auch widerstreitende Interessen von Eigentümern und Mietern müssen unter einen Hut gebracht werden. Jede Planung für die Ladeinfrastruktur muss nicht nur rechtlich einwandfrei sein, sondern auch flexible Ausbaumöglichkeiten berücksichtigen. Die Bedürfnislagen der Bewohnerinnen und Bewohner können sich rasch ändern: sind zu Beginn wenige Haushalte elektrisch unterwegs, kann im Zuge des Markthochlaufs der E-Mobilität diese Zahl in kurzer Zeit stark zunehmen. Neue Lademöglichkeiten müssen dann mit vertretbarem Aufwand umzusetzen sein.
Bei vielen Eigentümerversammlungen in der Region stand wegen des aktuellen E-Mobilitäts-Booms das Thema Laden auf der Agenda – und zog viele Fragen nach
sich: Sollen in der Gemeinschaftstiefgarage Ladesäulen errichtet werden? Und
wenn ja, wie viele und mit welcher Ladeleistung? Wie erfolgt die Abrechnung des
Ladestroms? Welcher Ladetyp passt zu den Bedürfnissen der Bewohnerschaft?
Welche Leistungsreserve hat der vorhandene Hausanschluss? Auch Fragen rund
um einen sicheren und störungsfreien Betrieb der Ladestationen müssen beantwortet werden. Diese Komplexität des Themas macht sich bei badenova auch durch
einen steigenden Beratungsbedarf in der Wohnungswirtschaft bemerkbar:
Während in den letzten Jahren in erster Linie Gewerbe, Industrie und Kommunen
in Fragen der E-Mobilität beraten und unterstützt wurden, kamen in den letzten
Monaten verstärkt auch die Akteure der hiesigen Wohnungswirtschaft auf badenova zu.
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) trat Ende 2020 in Kraft. Durch die Gesetzesnovelle können sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter verlangen, dass Ladevorrichtungen in der Gemeinschaftsanlage realisiert werden. Entsprechend ist die Zahl an Anträgen für Wallboxen gestiegen. Hausverwaltungen sowie Bauträger sind mit der Herausforderung nach einer organisatorisch und technisch machbaren Lösung für Tiefgaragen und Parkplätze konfrontiert. Auch eine gerechte Kosten-Nutzen- Verteilung ist nicht immer einfach zu bewerkstelligen. So manche „wilde Eigeninstallation“, die für einige Wenige eine schnelle Lösung ist, aber
nachfolgende Ladestationen aus technischen Gründen verhindert, sorgt für
Spannungen unter den Bewohnern. Je sauberer der betreffende
Mehrfamilienkomplex hinsichtlich seiner technischen Möglichkeiten betrachtet
wird, desto problemloser lässt sich am Ende die Ladeinfrastruktur umsetzen.
Mitte Oktober veranstaltete die badenova einen Workshop für Wohnwirtschaft und Presse. Im Dezember Bürgerblatt informieren wir sie über die Ergebnisse dieses wichtigen Themas. Weitere Infos zu Elektromobilität bei badenova unter www.badenova.de, siehe dort unter dem Reiter „Elektromobilität“.
Hans Lehmann, BV