Leser*innebrief: Abriss des Hauses in der Hansjakobstraße 60

Sehr geehrter Herr Lehmann,

Entstehungsjahre der „Gartenvorstadtstadt Waldsee“. Foto: BZ Reihe Wiedersehen

der Abriss des Hauses  in der  Hansjakobstraße 60, von dem Sie auch in Ihrem Bürgerblatt der Märzausgabe berichteten, hat viele Anwohner des Stadtteiles Waldsee geradezu erschüttert. Wir leben in einem Stadtteil, der ab ca. 1920 als eine Art „Garten-Vorstadt“ entstanden ist. Diese ist zwar nicht so ausgestaltet wie in Haslach aber zeigt städtebaulich große Ähnlichkeiten. Wir erleben zurzeit einen großen Druck. Es werden alte Bestandshäuser abgerissen und durch Neubauten ersetz. Wenn dies so weitergeht, verliert unser „Erhaltungssatzung geschützter Stadtteil“ (klingt geradezu nach Hohn) seine Urbanität und es beginnt die Zerstörung  unseres Wohngebietes. 

Wir, einige Bewohner der unmittelbaren Abrissumgebung haben uns zusammengetan und die Planungsberatung des Landesamt für Denkmalpflege

Im Regierungspräsidium Stuttgart, Dienstsitz Freiburg angeschrieben und um Rat gebeten, wie diese Zerstörung aufgehalten werden kann. 

Antwort Landesamt für Denkmalpflege:

„Leider darf ich Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft über die Kulturdenkmaleigenschaft von Gebäuden geben.  

Der von Ihnen beschriebene Bereich wurde von unserer Inventarisation vor einigen Jahren geprüft. Ich darf Ihnen grundsätzlich versichern, dass der Erhalt und Schutz des Erscheinungsbildes von den Gebäuden, die dem Denkmalschutzgesetz unterliegen, unser tägliches Bestreben ist. Die Gebäude, bei denen keine Kulturdenkmaleigenschaft vorliegt, sind allerdings nicht durch das Denkmalschutzgesetz geschützt.  

Die Stadt Freiburg hat im Jahr 2019 die städtebauliche Erhaltungssatzung „Waldsee“ erlassen, um die städtebauliche Eigenart dieses Viertels zu erhalten. Eine Erhaltungssatzung ist kein Instrument der Denkmalpflege, aber es ist zu  hoffen, dass sie einen wichtigen Beitrag leisten kann, um die im Viertel Waldsee in hoher Zahl vorhandenen erhaltenswerten und ortsbildprägenden Gebäude zu erhalten, die nicht durch das Denkmalschutzgesetz Baden-Württembergs geschützt sind. 

Ansprechpartner in diesen Belangen ist aber die Stadt Freiburg“. 

Die Antwort, die ich Ihnen hiermit zuleite ist ernüchternd. 

Dr. med. Thomas Fischer (im Namen mehrerer Anwohner*innen)