Leser*innenbrief – Mietspiegel

Sehr geehrtes Redaktionsteam des Bürgerblattes,

sehr geehrter Herr Lehmann,

mit Interesse habe ich das Interview in Ihrer Dezember Bürgerblattausgabe mit dem Oberbürgermeister über „Bauen und Wohnen in Freiburg“ gelesen. Leider wurde das aus meiner Sicht für viele Mieter sehr relevante und auch sehr belastende Thema der Mietspiegelentwicklung nicht angesprochen.

Ich möchte auf das Problem der unverhältnismäßigen Mietsteigerung durch den aktuellen Mietspiegel aufmerksam machen, wenn Vermieter –wie in meinem Fall- die hierdurch entstandenen möglichen Mieterhöhungen zum gnadenlosen Abkassieren nutzen. Der neue Mietspiegel 2019/20 sowie sein Vorgänger-Mietspiegel 2017/18 lassen zu, dass sich besonders in unseren Stadtteilen  Oberau-Oberwiehre-Waldsee drastische Mieterhöhungen ergeben können, wenn Vermieter alle neu hinzugekommenen Berechnungsgrundlagen einfließen lassen. In meinem Falle führte das gegenüber dem Mietspiegel 2015/2016 zu einer monatlichen Steigerung von 85 € (!) – das liegt sogar über der Kappungsgrenze von 15 %, obwohl sich an der Wohnung selbst überhaupt nichts verändert hat.

Besonders negativ wirken sich in unseren drei Stadtteilen die neuen Bonus-Malus Regeln für die Wohnlage aus. So wird zum Beispiel die „gute Lage“ mit einem Aufschlag von + 9% bedacht. Damit aber nicht genug: Es kommen +5 % für die Erreichbarkeit zu Bergwaldgebieten bis 300 m und +2% für die Erreichbarkeit von Infrastruktur hinzu. Die Abzüge bei Tabelle 2f des Mietspiegels (Hauptverkehrsstraße/hoher Lärm (- 3 %) und Erreichbarkeit Grünanlage, Park über 1.000 m (- 2 %) sind dagegen eher nicht anwendbar. – Der hohe Emissionsausstoß am Schützenalleetunnel ist allerdings in dem Mietspiegel in keinster Weise berücksichtigt worden. Ein teilweise recht hohes Verkehrsaufkommen in der Schwarzwaldstraße (Hauptverkehrszeiten/ Unfälle im Tunnel/ Fußballspiele) ließen m. E. jedoch den Abschlag von -3% für Punkt 1 der Tabelle 2f zu.
Sicherlich ist es verständlich, dass sich die Basismiete von Mietspiegel zu Mietspiegel etwas erhöht, aber diese Erhöhungen wirken sich dann umso drastischer bei eventuell verbleibenden Zuschlägen aus. – Insofern ist die Tabelle 2f vor allem für die Oberau preistreibend. Die meisten Gehälter entwickeln sich nicht in diesem Umfang. Frühere Merkmale des Mietspiegels wie Bad kleiner als 3 m², Verbundfenster, Versorgungsleitungen zum Teil freiliegend über Putz verlegt, keine Trittschalldämmung, alte Strom- und Wasserleitungen etc. sind hingegen ganz aus dem Mietspiegel verschwunden. Diese bestimmen aber auch in nicht unerheblichem Maße den Wert einer Wohnung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit mit der Hoffnung verbunden, dass dieser Leserbrief gedruckt wird und dass der Herr Oberbürgermeister ebenfalls über den Inhalt des Leserbriefes informiert wird. Eventuell wird hierdurch auch eine Diskussion eröffnet, deren Ergebnisse dann den Stadtverantwortlichen zugeleitet werden könnte.

Mit freundlichen Grüße
Marianne Wagner