Sehr geehrtes Redaktionsteam des Bürgerblattes,
sehr
geehrter Herr Lehmann,
mit Interesse habe ich das Interview in
Ihrer Dezember Bürgerblattausgabe mit dem Oberbürgermeister über
„Bauen und Wohnen in Freiburg“ gelesen. Leider wurde das aus
meiner Sicht für viele Mieter sehr relevante und auch sehr
belastende Thema der Mietspiegelentwicklung nicht angesprochen.
Ich möchte auf das Problem der unverhältnismäßigen Mietsteigerung durch den aktuellen Mietspiegel aufmerksam machen, wenn Vermieter –wie in meinem Fall- die hierdurch entstandenen möglichen Mieterhöhungen zum gnadenlosen Abkassieren nutzen. Der neue Mietspiegel 2019/20 sowie sein Vorgänger-Mietspiegel 2017/18 lassen zu, dass sich besonders in unseren Stadtteilen Oberau-Oberwiehre-Waldsee drastische Mieterhöhungen ergeben können, wenn Vermieter alle neu hinzugekommenen Berechnungsgrundlagen einfließen lassen. In meinem Falle führte das gegenüber dem Mietspiegel 2015/2016 zu einer monatlichen Steigerung von 85 € (!) – das liegt sogar über der Kappungsgrenze von 15 %, obwohl sich an der Wohnung selbst überhaupt nichts verändert hat.
Besonders negativ wirken sich
in unseren drei Stadtteilen die neuen Bonus-Malus Regeln für die
Wohnlage aus. So wird zum Beispiel die „gute Lage“ mit
einem Aufschlag von + 9% bedacht. Damit aber nicht genug: Es kommen
+5 % für die Erreichbarkeit zu Bergwaldgebieten bis 300 m und +2%
für die Erreichbarkeit von Infrastruktur hinzu. Die Abzüge bei
Tabelle 2f des Mietspiegels (Hauptverkehrsstraße/hoher Lärm (- 3 %)
und Erreichbarkeit Grünanlage, Park über 1.000 m (- 2 %) sind
dagegen eher nicht anwendbar. – Der hohe Emissionsausstoß am
Schützenalleetunnel ist allerdings in dem Mietspiegel in keinster
Weise berücksichtigt worden. Ein teilweise recht hohes
Verkehrsaufkommen in der Schwarzwaldstraße (Hauptverkehrszeiten/
Unfälle im Tunnel/ Fußballspiele) ließen m. E. jedoch den Abschlag
von -3% für Punkt 1 der Tabelle 2f zu.
Sicherlich ist es
verständlich, dass sich die Basismiete von Mietspiegel zu
Mietspiegel etwas erhöht, aber diese Erhöhungen wirken sich dann
umso drastischer bei eventuell verbleibenden Zuschlägen aus. –
Insofern ist die Tabelle 2f vor allem für die Oberau
preistreibend. Die meisten Gehälter entwickeln sich nicht in diesem
Umfang. Frühere Merkmale des Mietspiegels wie Bad kleiner als 3 m²,
Verbundfenster, Versorgungsleitungen zum Teil freiliegend über Putz
verlegt, keine Trittschalldämmung, alte Strom- und Wasserleitungen
etc. sind hingegen ganz aus dem Mietspiegel verschwunden. Diese
bestimmen aber auch in nicht unerheblichem Maße den Wert einer
Wohnung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit mit der Hoffnung
verbunden, dass dieser Leserbrief gedruckt wird und dass der Herr
Oberbürgermeister ebenfalls über den Inhalt des Leserbriefes
informiert wird. Eventuell wird hierdurch auch eine Diskussion
eröffnet, deren Ergebnisse dann den Stadtverantwortlichen zugeleitet
werden könnte.
Mit
freundlichen Grüße
Marianne Wagner