Pächter auf St. Ottilien (Teil 3 und Schluss)

Aus Freiburger Archiven

Andreas Thoman hatte 1801 das Gut St. Ottilien auf zwölf Jahre für jährlich 400 fl (Gulden) von der Stadt gepachtet, kam dabei aber bei weitem nicht auf seine Kosten und bat, da er keine Pachtermäßigung bekam, um Auflösung des Vertrags. Die Stadt war dazu bereit, brauchte aber die Zustimmung der Erzherzoglichen Regierung [der Breisgau gehörte 1801 bis 1803 zum Herzogtum Modena, dann bis 1806 einer habsburgischen Nebenlinie]. Die Regierung schreibt:
Aus Gründen der Billigkeit ist der Pachtvertrag aufzuheben, zumal dadurch niemand geschädigt wird, allenfalls die Stadt wegen einer niedrigeren Pacht, wobei fraglich ist, ob die Pachtrückstände überhaupt einzutreiben sind. Bei einer Neuverpachtung ist darauf zu achten, dass als Bieter nur zugelassen werden, die mit „obrigkeitlich ausgestellten Zeugnissen“ hinlängliches Vermögen nachweisen oder die „als bemittelten Bürger oder Bauern genugsam bekannt sind, und von denen zu erwarten ist, daß sie das Publicum mit Zufriedenheit bedienen werden.“ Thoman hat den Rückstand, soweit nicht von der Kaution gedeckt, „innerhalb der angetragenen Fristen“ zu begleichen, zumal ihm „sich auch die Gelegenheit darbietet, eine andere vortheilhafte Pacht einzugehen“.
Die Pacht wird am 2.10.1805 erneut versteigert. Das Höchstgebot, 250 fl jährlich, stammt vom „bürgerlichen Schustermeister Johann Cornelli“; der Pachtvertrag wird auf 3 Jahre geschlossen. Die Regierung genehmigt den Pachtvertrag.

St.Ottilien um 1830: Kapelle mit Gasthaus Quelle: privat

Im März 1807 schreibt die Stadt an die nunmehr badische Behörde: Die „bei den bekannten Eigenschaften des Pächters“ zu ahnenden Befürchtungen sind eingetreten: „er hat nemlich bis auf den heutigen Tag noch keinen kreuzer am Pachtschilling, wiederholter Erinnerungen ungeachtet, bezahlt“. Der Magistrat hat ihm deshalb Frist bis Ostern gesetzt und gedroht, „daß er, wenn er alsdann seine Schuldigkeit nicht leistete, vom Pacht entfernt werden würde.“ Daraufhin bat Cornelli am 5.3. um Aufhebung der Pacht und Bewilligung einer Frist zur Bezahlung des Rückstands. „Einige Tage später meldete sich der hiesige wegen seiner Industrie und Geschicklichkeit bekannte Buschwirth Joseph Anton Lang als neuer Pächter“, erbot sich, den Pachtzins halbjährlich im Voraus zu bezahlen und bittet um Verlängerung des Vertrags bis 1811 (statt 1808), weil er nur so die Aufwendungen für die Einrichtung der Wirtschaft und Verbesserung der Äcker erwirtschaften könne. Die Stadt bittet um Zustimmung und darum, von einer öffentlichen Versteigerung abzusehen, auch wenn dabei vielleicht einige Gulden mehr erlöst werden können.
Die Kameralbuchhaltung meint dazu: Zwar müssen „der Ordnung und den Gesetzen gemäß“ nutzbringende Güter öffentlich versteigert werden, so befürworten wir dennoch den Antrag des Magistrats, weil

  1. bei einer öffentlichen Versteigerung wohl kaum ein höherer Erlös zu erzielen sein wird, und wenn, dann dürfte, wie die Erfahrung zeigt, ein Pächter kaum damit bestehen können;
  2. Anton Lang „ein rechtschaffener, industriöser Bürger“ ist, von dem nicht nur pünktliche Bezahlung, sondern auch „beste Bedienung der Gäste zu erwarten steht“;
  3. sich nach 1811 bei gestiegenem Renommé des Wirtshauses ein höherer Erlös erzielen lässt.

Wir empfehlen somit die Genehmigung des Antrags unter der Voraussetzung, dass der Zins halbjährlich vorausbezahlt wird (andernfalls wird die Pacht sofort gekündigt) und unter keinen Umständen ein Nachlass gewährt wird.
Aber auch dieser Pächter hat anscheinend vorzeitig aufgegeben, denn im Dezember 1811 legt die Stadt ein Versteigerungsprotokoll vor, wonach Joseph Burgert von Schuttern das Höchstgebot (285 fl) abgegeben hat. Er hat zudem eine Kaution von mindestens 400 fl zu leisten. Der Vertrag soll für 8 Jahre geschlossen werden. Hiermit enden die Akten.
K.-E. Friederich
Staatsarchiv Freiburg A 661/1 Nr. 564