Anwohner empören sich über geplante Ferienwohnungen im innenliegenden Gartenareal zwischen Sternwald-, Tal- und Nägeleseestraße
Ein in der Schweiz lebender Investor versucht, ein Wegerecht, das seit über hundert Jahren im Grundbuch zugunsten seines Grundstücks eingetragen ist, durchzusetzen. Nur mit diesem Wegerecht lässt sich sein am Ende des etwa 100 m langen Weges liegendes Grundstück mit Ferienwohnungen bebauen. Über den auf dem Foto abgebildeten, ca. 2,5 m breiten Weg soll dann das gesamte Bauvorhaben mit geplanten 12 Ferienwohnungen realisiert werden. Dass sich in solch einem Fall die betroffenen Anwohner empören und wehren, ist durchaus nachvollziehbar.
Nach außen herrscht zurzeit Ruhe. Zwei Freiburger Anwaltskanzleien sind damit beschäftigt, juristische Argumente für und gegen die Bebauung dieses so schlecht erschlossenen Gartengrundstücks zu suchen. Wer die Örtlichkeit kennt, kann nicht glauben, dass jemand so rücksichtslos gegen Mensch und Natur vorgehen will. Wir stehen mit den direkt betroffenen Anwohner*innen in Kontakt; sie beklagen eine Verletzung des nachbarschützenden Gebots der Rücksichtnahme, das uneingeschränkt innerhalb und außerhalb der zusammenhängenden Bebauung besteht. Schließlich sind Störungen durch Lärm und sonstige Immissionen zu erwarten. Ein Bauvorhaben auf einem fast geschlossenen Innengrundstück verletzt offensichtlich dieses Gebot der Rücksichtnahme.
Ein Anwohner schrieb uns, „es ist davon auszugehen, dass während der Bauphase ständig und später durch andauernden Bewohnerwechsel unzumutbarer Lärm entsteht. Lärm und Immission von an-und abfahrenden Gäste-PKW können für uns als Nachbarn unzumutbar sein, zumal es in der Wiehre nur eine beschränkte Anzahl von Parkplätzen gibt. Diese Situation wird sich noch verschärfen hinsichtlich Baumaßnahmen am Ganter Knoten im Zusammenhang mit der Untertunnelung der B31“.
Zitat aus einer weiteren Zuschrift: „Ganz abgesehen von dem sozialen Aspekt, dass in einer Stadt mit extremer Wohnungsnot Ferienwohnungen geplant werden, stehen auch die Gesichtspunkte einer beängstigenden Verringerung der Artenvielfalt und ein Insektensterben in großem Umfang an. Diese Gartenbereiche tragen dem im positiven Sinne Rechnung! Die Stadt Freiburg hat eine sehr restriktive Baumschutzverordnung, wie unser Haus selbst erfahren musste, als uns untersagt wurde, eine kranke Birke zu fällen, die ein Jahr später als „eine Gefahr für Leib und Leben“ entfernt werden musste. Inwiefern kann es sein, dass in diesem Falle – sollte eine Baugenehmigung erfolgen – mindestens 2 alte, riesengroße Bäume gefällt würden? Wieso greift dann diese Baumschutzverordnung nicht?“
Wir setzten darauf, dass keine Baugenehmigung erfolgen wird. Dass manche Menschen, bei denen Geld keine Rolle zu spielen scheint, mit den Gefühlen und Ängsten von anderen Menschen spielen, lässt uns ratlos zurück.
Hans Lehmann, BV