Leserbrief

Wildes Parken auf dem Rad-und Fußweg am ZO

Liebe Redaktion des Bürgerblatts Oberwiehre-Waldsee,
zum wiederholten Male wende ich mich wegen der missbräuchlichen Nutzung des Fuß- und Radwegs zum Haupteingang des ZO als Parkplatz an Sie. Obwohl ich mehrmals die Woche diesen Weg begehe, ist mir erst kürzlich aufgefallen, was ich im Folgenden beschreibe.

Trotz klarer Beschilderung als Gehweg (mit Freigabe für Radfahrer) ständig als Parkplatz genutzt | Foto: Klugemann

Ein wahrer Geniestreich des Garten- und Tiefbauamts sehen wir am Beginn des Fuß- und Radwegs zum Haupteingang des Z(entrums)O(berwiehre): Wie an allen Straßenecken der angeblichen „Spielstraße“ (aber tatsächlichen Zufahrtsstraße für
ZO-Kunden) entlang der Knopfhäusle-Siedlung wurde dem Asphalt eine Zick-Zack-Linie aufgemalt, die an diesen Stellen das Parken von Autos untersagt. Kurioserweise findet sich eine solche Zick-Zack-Linie auch am unteren Beginn des besagten Geh- und Radwegs (Foto). Damit wird ausgedrückt, dass zwar an der Ecke das Parken nicht erlaubt ist, aber danach schon – auf dem Geh- und Radweg! Dieser unverhohlenen Aufforderung zur widerrechtlichen Nutzung des Weges wird auch fleißig Folge geleistet. Nicht nur, dass schon seit etlichen Jahren nichts für die Durchsetzung des gefahrlosen Gebrauchs durch Fußgänger und Radler getan wird, die illegale Aneignung dieses Abschnitts durch den motorisierten Verkehr wird vom Garten- und Tiefbauamt durch solche Markierungen auch noch unterstützt und forciert.

Beste Grüße
Günther Klugermann


Richtigstellung

Zum Leserbrief von Herrn Klugemann: Wildes Parken auf dem Rad und Fußweg am ZO (Bürgerblatt September S.9) hat uns Herr Klugemann folgende Richtigstellung zugesandt:

Liebe Redaktion des Bürgerblatts Oberwiehre-Waldsee,
zu meinem Leserbrief bezüglich der im Betreff genannten Angelegenheit
bedarf es noch einer Ergänzung bzw. Korrektur. Frau Beck vom GuT hat mir
netterweise mitgeteilt, dass die Verantwortlichkeit für die monierte
Markierung nicht beim GuT lag. Ich zitiere Frau Beck wörtlich: „Die
Markierung auf dem Fußweg ist nicht von der Straßenverkehrsbehörde
angeordnet und nicht vom Straßenbaulastträger (GuT) ausgeführt worden.
Wie Sie anhand des neuen Asphaltes erkennen können, ist dort eine
Aufgrabung erfolgt, durchgeführt von einer Firma. Nach Abschluss der
Arbeiten musste die Bestandsmarkierung wieder aufgebracht werden.
Leider hat die Firma fälschlicherweise auch auf dem Fußweg markiert. Die
Firma wurde aufgefordert, die Markierung auf dem Fußweg wieder zu
entfernen.“ Dies ist mittlerweile ja auch erfolgt.
Ich habe Frau Beck das Zustandekommen meiner Unterstellung erklärt,
nämlich, dass ich mich im Vorfeld bei der Stadtverwaltung erkundigt
hatte, wer für eine solche Maßnahme zuständig sei und mir wurde eben
mitgeteilt, dass dies das GuT sei.
Abgesehen von dieser Angelegenheit habe ich aber an Frau Beck, als
Vertreterin des GuT, appelliert, doch mit irgendwelchen Methoden
(Setzung von Pollern oder ähnlichem) das leidige Problem ein für allemal
aus der Welt zu schaffen.

Beste Grüße Günther Klugermann