Während der Baustellezeit des Umbaus des Schwabentorwehrs bis Ende Oktober ist der Dreisamradweg FR1 entlang der Dreisam gesperrt. In dieser Zeit ist die Kartäuser- und Wallstraße vom Garten-und Tiefbauamt vom Kreisverkehr an der Fabrikstraße nach Westen bis zum Holzmarktplatz zur Fahrradstraße umgewandelt worden. Auf einem kleinen Zusatzschild ist der Vermerk „Für Anwohner frei“ zu lesen. Damit sind die anwohnenden Autofahrer gemeint, aber eben nur diese. Dieses Schild findet bei den übrigen Autofahrern keine Beachtung, was seit Beginn dieses Provisoriums für chaotische Zustände sorgt.
Auch im Rathaus ist die Nachricht der unzumutbaren Verhältnisse vor allem auf der Kartäuserstraße angekommen. Geplant ist nach der Sanierung der Schwabentorbrücke (Zeitrahmen 8.-13. Juni) den Kartäuserstraßen-Abschnitt zur Einbahnstraße machen, in der Hoffnung eine Befriedung der Verhältnisse zu erwirken. Kraftfahrzeuge der Kartäuserstraße aus dem Osten kommend müssen dann über die Fabrikstraße auf die B 31(Schwarzwaldstraße) fahren. Von der Innenstadt kommend in Richtung Osten bleibt die Kartäuserstraße trotz Fahrradstraßenausweisung für Kraftfahrzeuge befahrbar.
Der Bürgerverein hat schon vor geraumer Zeit eine Neuplanung des Verkehrsflusses zwischen Kartäuser- und Rempartstraße gefordert. Schön wäre, wenn nach Beendigung des derzeitigen Provisoriums diese frühere Forderung erfüllt werden würde.
Hans Lehmann, BV
Infobox: Was ist eine Fahrradstraße
Seit 1997 gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) das unten abgebildete Verkehrszeichen für eine ausgewiesene Fahrradstraße. Zusätzlich sind viele dieser Strecken mit Fahrradsymbolen auf der Fahrbahn markiert
Wer darf dort fahren?
Fahrradstraßen sind für Kraftfahrzeuge gesperrt. Autos, Motorräder und Lastwagen dürfen dort nicht fahren. Auch Fußgänger, Rollerfahrer oder Inline-Skater sind auf der Fahrbahn tabu. Allerdings erlaubt häufig ein Zusatzschild, dass manche Verkehrsteilnehmer die Straße benutzen dürfen. Das kann etwa für Personenwagen, Motorräder oder Anlieger gelten. Wenn Autos dort fahren dürfen, dürfen sie unter Beachtung der üblichen Vorschriften auch parken.
Welches Tempo ist erlaubt?
In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Daran müssen sich alle Fahrzeuge halten, also Fahrräder ebenso wie gegebenenfalls Autos.
Dürfen Autos überholen?
Radler haben auf Fahrradstraßen Vorrang. So dürfen sie zum Beispiel nebeneinander fahren. Allerdings gilt auch dort das Rechtsfahrgebot. Möchte ein Autofahrer überholen, muss er, wie immer, mindestens 1,5 Meter seitlichen Abstand zu den Radfahrern halten.
Welche Regeln gibt es noch?
In der Regel können Fahrradstraßen in beiden Richtungen benutzt werden. An Kreuzungen und Einmündungen gelten die üblichen Vorfahrtsregeln wie „rechts vor links“. Möchte also ein Autofahrer – wenn es erlaubt ist – von rechts auf die Fahrradstraße einbiegen, hat er Vorfahrt. In jeder Situation gilt Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, der gegenseitige Rücksichtnahme vorschreibt.