Die Stadthalle wird Außenstelle der städtischen Notübernachtung

Anfang März wurde der Bürgerverein durch Bürgermeister v. Kirchbach persönlich telefonisch darüber informiert, dass die Zahl obdachloser Menschen in Freiburg so angestiegen ist, dass die Stadt keine andere Lösung sieht, als einen Teil der derzeit leer stehenden Stadthalle zu nutzen.

Die teilweise Nutzung der Stadthalle (Nord- und Ostflügel) als Notübernachtung für Wohnungslose erfolgt ab dem 27. März 2017 mit 30 Plätzen. Der bisherige Übergangsstandort Haslacher Straße 199 (ehemaliges ADAC-Gebäude) muss bis zu diesem Termin geräumt werden, weshalb dringend eine Anschlusslösung gefunden werden musste.

Die geplante Nutzung ist mit geringen Umbauten in Höhe von 12-15.000 Euro möglich. Die Kosten entstehen durch Sicherungssysteme bei nur einseitig zu öffnenden rettungsrelevanten Türen, die einen Zutritt in den Haupttrakt der Stadthalle vermeiden sollen. Der Zugang zur Stadthalle ist jeden Abend von 18:00 – 9:00 Uhr geplant. Außerhalb dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, sich in der OASE in der Haslacher Straße 11 aufzuhalten, um dort zu duschen oder zu essen. Der bisherige Sicherheitsdienst in der Stadthalle mit einem 24-Stunden- Betrieb / 7 Tage pro Woche kann mit genutzt werden. Der Sozialdienst wird vom Diakonischen Werk sichergestellt. Soweit die telefonische Erstinformation.

Die Wohnungslosenunterbringung erfolgt im Nord-Ost Anbau der Stadthalle Foto: Lehmann

Nachgereicht informierte uns Bürgermeister v. Kirchbach wenige Tage später mit folgenden Schreiben:
Sehr geehrter Herr Lehmann,
Ihre nachdenklichen Worte über die bisher nicht geplante Belegung der Stadthalle durch Wohnungslose in unserem kürzlich geführten Telefonat haben mich veranlasst, Ihnen die folgende Darlegung der Situation zukommen zu lassen:

„Die Notübernachtung in der Haslacher-Straße 11 (OASE) ist durch einen permanent hohen Anlauf und somit in der Folge durch Überbelegung und Konflikte gekennzeichnet
Die Notübernachtung, für die das Amt für Soziales und Senioren (ASS) zuständig ist, muss alle alleinstehenden Menschen aufnehmen. Die Mitarbeiter/innen des ASS lernen diese sehr schnell kennen und können sich sehr bald einen Eindruck über die jeweilige individuelle Thematik verschaffen. Es kann sehr bald eingeschätzt werden, wer welchen Unterstützungsbedarf hat und bei wem mit Problemen zu rechnen ist.
Leider treffen in der Notübernachtung verschiedenen Zielgruppen aufeinander. Es gibt aufgrund der großen Wohnungsnot in Freiburg eine größere Anzahl von Menschen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen und trotzdem in der Notübernachtung leben müssen. Es gibt weiterhin eine Gruppe sozial völlig unauffälliger Menschen, die aus verschiedenen Gründen wohnungslos geworden sind und deren größtes Interesse ist, konfliktfrei einen Schlafplatz zu haben.
Nachdem im Oktober 2016 es zu einem zusätzlichen kurzfristigen, in diesem Ausmaß noch nie dagewesenen Andrang auf die Schlafplätze kam, wurde Anfang Januar 2017 in dem ehemaligen Flüchtlingswohnheim im ADAC Gebäude, Haslacher- Straße 199, eine Außenstelle eröffnet. Konzeptionell sollten mit einer Begleitung durch einen Sicherheitsdienst vorrangig arbeitende, sozial unauffällige Menschen in der Zeit von 18 abends bis 9 Uhr morgens einen Schlafplatz zugewiesen bekommen.
Das Konzept hat bisher vollumfänglich funktioniert. Es gab bisher keinerlei Beschwerden oder negative Rückmeldungen. Dieses Konzept soll in der Stadthalle nicht nur fortgeführt, sondern ausgebaut werden. Neben dem Sicherheitsdienst wird auch Sozialarbeit eines freien Trägers vor Ort installiert. Damit ist die Stadthalle auch im Vergleich zu sonstigen städtischen Wohnheimen sehr gut ausgestattet.
Als Außenstelle der Notübernachtung weist das ASS – rechtlich gesehen – jeweils Nacht für Nacht einen Schlafplatz zu. Dies ermöglicht eine umfassende Kontrolle der sozialen Situation und eine sehr kurzfristige Handlungsoption. Sollte es zu Problemen kommen, kann die verursachende Person nach Bekanntwerden noch am selben Tag wieder in die Notübernachtung in der OASE zugewiesen werden. Die Menschen halten sich in der Außenstelle nur zwischen 18.00 Uhr abends und 9.00 Uhr morgens auf. Es gibt eine Hausordnung und eine Eingangskontrolle. Alkoholkonsum, der zu Störungen führt, führt zu einem Entzug der Unterkunftsmöglichkeit. Die Entwicklung der Situation in der Stadthalle als Unterkunft wird vom Amt für Soziales und Senioren fortlaufend und intensiv begleitet. Das Amt und die Stadtverwaltung möchten hier im eigenen Interesse einen störungsfreien, extern und intern unauffälligen Betrieb“.

Durch die detaillierten Aussagen von Bürgermeister v. Kirchbach über die Belegung der Stadthalle mit Menschen ohne Wohnung, sehen wir nicht die befürchteten Probleme auf unseren Stadtteil zukommen, wie sie in mehreren Telefonaten und Mails nach der Veröffentlichung in der Badischen Zeitung vom 02. März an uns herangetragen wurden.

Hans Lehmann, BV