Die 1990 errichteten Häuser der Flüchtlingsunterbringung Hammerschmiedstraße wurden in einer Behelfsbauweise mit einem geplanten Lebenszyklus von maximal zwanzig Jahren erstellt. Ein von der Stadt in Auftrag gestelltes Gutachten stellt nach nun sechsundzwanzigjähriger Nutzungsdauer fest, dass bei einem Schadensgrad von 50 % – 75 % ein Abriss der bestehenden Bauten unumgänglich ist.
Daraufhin beschloss der Gemeinderat, die Freiburger Stadtbau GmbH mit der Projektentwicklung und Projektsteuerung zu beauftragen.
Das Ergebnis der Planungen ist ein Abriss der vorhandenen Gebäude und eine Neubebauung in Massivbauweise unter Einbeziehung zusätzlicher Grundstücke.
Derzeit leben ca. 240 Personen in den Bestandsgebäuden, deren baulicher Zustand tatsächlich als sehr schlecht zu bezeichnen ist.
Geschuldet ist der schlechte bauliche Zustand der Tatsache, dass mit dem Ende des Balkankonflikts in den 90er Jahren die Experten davon ausgingen, dass die Flüchtlingszahlen dauerhaft zurückgehen. Städte, Landkreise und Gemeinden bauten deshalb ihre Unterbringungskapazitäten ab. Auch die Flüchtlingsunterkünfte in Freiburg, in der Regel Behelfsbauten, wurden nicht erneuert und nur für den Übergang saniert. So auch das Flüchtlingswohnheim Hammerschmiedstraße. Als 2010 die ursprünglich geplante maximale Nutzungsdauer von zwanzig Jahren erreicht war und die Flüchtlingszahlen in Freiburg sich mit unter 100 Flüchtlingen pro Jahr auf einem konstant sehr niedrigen Niveau eingependelt hatten, konnte davon ausgegangen werden, dass alsbald ein Abriss bevorsteht. 2013 wurde der Bürgerverein informiert, dass mit wieder steigenden Flüchtlingszahlen an einen Abriss nicht zu denken ist und man für 2013/2014 außerplanmäßig 600.000 Euro aus dem städtischen Haushalt für die allernötigsten Sanierungsarbeiten aller vier städtischen Wohnheimen eingestellt hat. Für das Hammerschmiedstraßen-Wohnheim bedeutete dies vor allem Verbesserungen im Sanitärbereich zu schaffen. Die Verwaltung hat sich gegen eine Sanierung der alten Bäder und für neue Sanitärcontainer entschieden. Die neuen Sanitärcontainer wurden an die bestehenden Gebäude angedockt.
Mit dem dramatischen Anstieg der Flüchtlingszahlen ab Ende 2014 gerieten nicht nur die Unterbringungsprobleme durcheinander, sondern auch die städtischen Planungen. 2012 wurde der Schadensgrad von 50-75 % festgestellt. 2014 trotzdem neue Sanitärcontainer installiert. 2015 der Abriss und die Neubebauung beschlossen. Hintergrund dieser für Außenstehende schwer nachvollziehbaren Entscheidung ist ein vom Land zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen aufgelegtes Förderprogramm, das eine ausschließlich investive Verwendung der Mittel erfordert. Hinzu kommt, dass die vom Land vorgegebene Wohn- und Schlaffläche ab 1. Januar 2016 von bislang 4,5 auf 7 Quadratmeter pro Person erhöht wurde. Mit dieser Erhöhung der Quadratmeterzahlen müssen 40 Prozent mehr Flächen bereitgestellt werden, was den Druck auf die zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsunterkünfte nochmals erhöht.
Durchführung der Baumaßnahme
Die bestehenden Flüchtlingsunterkünfte werden abgerissen, die Ersatzneubauten in Massivbauweise erstellt werden. So sollen bei einer möglichst flexiblen Gestaltung der Wohnheimzuschnitte später Wohnungssuchende einziehen können, wenn die Gebäude nicht mehr zur Flüchtlingsunterbringung benötigt werden sollten. Planungsziel ist eine dreigeschossige Bebauung, die sich sowohl von der Größe wie von der Gestaltung am vorhandenen Bestand in der prägenden Umgebung orientieren soll. Bezüglich der Typologie der Gebäude ist vorgesehen, Wohnheime zu errichten, die wohnungstaugliche Grundrisse erhalten werden. Dies bedeutet, dass ein zweiter baulicher Rettungsweg vorzusehen und Barrierefreiheit herzustellen ist. Die Planung sieht jedoch vor, den barrierefreien Ausbau auf die jeweiligen Erdgeschosse zu beschränken.
Die Errichtung der Gebäude ist in mehreren Bauabschnitten geplant. Zunächst sollen die Gebäude des Bauabschnittes I (Anlageplan) errichtet werden, damit zumindest ein Teil der Bewohnerinnen und Bewohner der heutigen Bestandsgebäude hier untergebracht werden können. Beginn des Abrisses der Bestandsgebäude. Bauabschnitt II sieht die Errichtung eines kombinierten Sozial-/Wohngebäudes vor, dann die Gebäude des Bauabschnittes III.
Der Rahmenterminplan steht. Baubeginn des 1. Bauabschnittes im Sommer 2016 mit Fertigstellung Ende 2017. Der Baubeginn des 2. Bauabschnittes wäre dann im Frühjahr 2018 mit Fertigstellung Ende 2019.
Die Häuser werden analog der Anforderungen des „Freiburger Effizienzhaus 70“ errichtet. Die Gebäudestruktur ist so vorgesehen, dass die Gebäude für andere
Personengruppen, z. B. Familien mit geringerem Einkommen oder Studenten
genutzt werden können, sobald diese für die Flüchtlingsunterbringung nicht mehr
benötigt werden. Im Zuge der Neuordnung der Gebäude des Flüchtlingswohnheimes
müssen 7 Kleingärten aufgrund von Flächeninanspruchnahme verlagert werden. Ersatzgärten stehen für die gekündigten Gärten im Bereich der Gartenanlage beim Bergäckerfriedhof bereit.
Nicht zufriedenstellend in dieser Sache für uns war die Informationspolitik der Stadt. Der Bürgerverein wurde nicht über die Planungen informiert, geschweige denn einbezogen. Die vorliegenden Informationen beruhen ausschließlich auf Eigeninitiative. Positiv zu vermerken ist, dass die vorgesehenen Ersatzneubauten in Massivbauweise erstellt, Nutzung gerecht barrierefrei sind und für spätere Nutzung flexibel sein werden. Die Gestaltung der Gebäude wie auch der Außenanlagen werten wir als gelungen.
Hans Lehmann, BV