Die Kommission zur Überprüfung der Freiburger Straßennamen hat vorgeschlagen, die Weismannstraße nur nach dem Komponisten Julius Weismann zu benennen und seinen Vater, den Zoologen August Weismann, ausdrücklich von dieser Ehrung auszunehmen, weil er ein „Wegbereiter der NS-Rassenideologie“ gewesen sei. Wir haben dies in der Juni-Ausgabe des Bürgerblatts dokumentiert, hatten aber ernsthafte Zweifel an dieser Wertung und unsere Gegenargumente brieflich dem Vorsitzenden der Kommission, Prof. Dr. Bernd Martin, mitgeteilt (siehe Bürgerblatt vom August).
Daraufhin hat sich die Kommission erneut mit August Weismann befasst und ihr ursprüngliches Urteil revidiert; die Straße soll auch in Zukunft nach beiden Freiburger Ehrenbürgern benannt bleiben. Der Bürgerverein freut sich, dass seine Argumente Gehör gefunden haben.