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Aus dem Stadtarchiv

Die Veröffentlichung dieses Artikels in Fortsetzung ist leider etwas durcheinander geraten; wir bitten um Entschuldigung und bringen hier die richtige Reihenfolge:
Beginn der Serie: Bürgerblatt 233 (April 2017)
1. Fortsetzung: Bürgerblatt 235 (Juni 2017)
2. Fortsetzung: Nachfolgend (war ursprünglich für August 2017 vorgesehen)
3. Fortsetzung und Schluss: Bürgerblatt 243 (Februar 2018)

Nachdem der Stadt 1907 und 1909 in zwei Instanzen der Nachweis nicht gelungen war, dass sie Eigentümerin des Schleifenwegs (verbindet beim Schwarzwald-Hostel die Kartäuserstraße mit dem Augustinerweg = Hexenwegle) ist und ihr Rechtsanwalt dringend davon abgeraten hat, ihr Glück noch vor dem Reichsgericht in Leipzig zu versuchen, strebte sie einen Vergleich mit der Firma Mez & Söhne an.

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Stadtarchiv: Wem gehört der Weg?

Wem gehört der Weg?
(3. Fortsetzung, vgl. Bürgerblatt vom August 207, und Schluss)

In einem von 1905 – 1910 geführten Rechtsstreit zwischen der Stadt und der Firma Mez um die Frage, wer Eigentümer des Verbindungswegs zwischen Kartäuserstraße und Augustinerweg (Hexenwegle) beim heutigen Schwarzwaldhostel ist, konnte sich die Stadt mit ihrem Anspruch nicht durchsetzen; es waren dabei Akten bis zurück zum Stadtplan von 1786 herangezogen worden. So blieb nur der Weg einer gütlichen Einigung:
Mez verzichtet darauf, den städtischen Anspruch zu bestreiten, und erhält dafür eine Grunddienstbarkeit (ein widerrufliches Wegerecht war ihm zu wenig) für die Zufahrt vom Burghaldering zu seinen Reben am Schlossberg. Durch die neu angelegte Waldstraße war nämlich sein Grundstück nur noch von unten zu erreichen und dadurch umständlicher zu bewirtschaften. Ein entsprechender Vertrag wurde am 8.6.1910 vor dem Grundbuchamt geschlossen. Fast auf den Tag genau ein Jahr später, am 7.6.1911, wurde das Urteil des Amtsgerichts rechtkräftig, wonach alle Ansprüche gegen die Stadt am Verbindungsweg ausgeschlossen wurden; sie war jetzt rechtmäßige Eigentümerin.
Ende 1911 war der Verbindungsweg vom Burghaldering zu den mezschen Reben fertiggestellt, Ende 1912 auch die Treppe auf dem Verbindungsweg; dafür war noch ein geringfügiger Geländetausch notwendig, damit sie in durchgehend gleicher Breite ausgeführt werden konnte.
Damit enden im Wesentlichen die Akten. Am 28.4.1920 meldete noch das Forstamt: Der (Privat-)Weg von der südlichen Schlossbergstraße [richtig: Burghalde] zum Mezschen Rebberg wurde durch eine hölzerne Querstange und ein Schild „Verbotener Privatweg“ gesperrt; beide wurden mehrfach gestohlen; Spaziergänger laufen jeden Tag im Rebberg herum. Mez schlägt vor, auf eigene Kosten eine solidere Absperrung (Tor) anzubringen und selbst zu unterhalten. Forstamt befürwortet dies in stets widerruflicher Weise. Dies wurde am 5.5.1920 genehmigt.

K.-E. Friederich

Weismannstraße

Die vom Gemeinderat eingesetzte Kommission zur Überprüfung der Straßennamen hat vorgeschlagen, die Weismannstraße nur noch nach dem Komponisten Julius Weismann zu benennen, weil sein Vater August als Zoologe als Vordenker der ‚Rassehygiene‘ untragbar sei (Bürgerblatt Juni 2017).
Der Bürgerverein hat Bedenken gegen diese Darstellung in einem Brief an Bernd Martin, den Vorsitzenden der Kommission, angemeldet; wir zitieren die wesentlichen Gesichtspunkte:

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Wem gehört der Weg? 2. Fortsetzung, vgl. Juni-Ausgabe

Nachdem der Stadt 1907 und 1909 in zwei Instanzen der Nachweis nicht gelungen war, dass sie Eigentümerin des Schleifenwegs (verbindet beim Schwarzwald-Hostel die Kartäuserstraße mit dem Augustinerweg = Hexenwegle) ist und ihr Rechtsanwalt dringend davon abgeraten hat, ihr Glück noch vor dem Reichsgericht in Leipzig zu versuchen, strebte sie einen Vergleich mit der Firma Mez & Söhne an. Diese Firma ist dazu bereit, wenn die Stadt ihrerseits einen geraden, 4,5 m breiten Weganschluss vom Rebgut Mez an die Schlossbergfahrstraße anlegt und als Eigentum überlässt. Die Stadt lehnt ab, früher sei nur von 3 m Breite die Rede gewesen. Nach Rücksprache von Hans Mez mit dem Tiefbauamt macht er einen neuen Vorschlag: Weg zur Schlossbergfahrstraße 3,5 m breit, Verzicht auf das Eigentum am Weg zwischen Beierle und Hess zugunsten der Stadt, Verkauf eines 13 m langen und 1,45 m breiten Streifens an der Grenze zwischen Gewerbebach und Adelhauserweg [Augustinerweg] zur Herstellung einer öffentlichen Treppe und Verbindung über den Gewerbebach. Außerdem ist ein eisernes Geländer zwischen Bach und Haus zu errichten, um das Übersteigen zu verhindern. Die Stadt errichtet und unterhält eine 1,35 m breite Brücke über den Gewerbebach und erwirbt dazu von Mez & Söhne die erforderlichen Quadermauern für 200 M. Am 14.1.1910 wird vor dem Grundbuchamt ein Vertrag geschlossen: die Stadt erwirbt von Mez 18 m² zur Anlage einer Trappe und zahlt dafür 1000 M. Der Kaufpreis ist fällig, sobald auf ihrem Grundstück oben am Schlossberg eine Grunddienstbarkeit zugunsten von Mez für einen 2,5 m breiten Weg eingetragen als Zufahrt zu seinen Reben eingetragen ist. Der Bürgerausschuss (entspricht dem heutigen Gemeinderat) beschließt jedoch statt der Grunddienstbarkeit ein widerrufliches Wegerecht, worauf die Verwaltung ihren Vorschlag zurückzieht und erneut mit Mez verhandelt. Mez besteht aber auf der Grunddienstbarkeit und will auf den Kaufpreis verzichten, um die Sache endlich zum Abschluss zu bringen. Dem stimmt schließlich der Bürgerausschuss Ende 1910 zu, und nachdem sich niemand auf die öffentliche Aufforderung des Amtsgerichts, etwaige Eigentumsansprüche am Schleifenwegle anzumelden, gemeldet hat, wird das Ganze im Juni 1912 rechtskräftig.
Fortsetzung folgt.

K.-E. Friederich

Wem gehört der Weg?

Aus dem Stadtarchiv

Die Stadt Freiburg hat vor dem Landgericht ihren Anspruch auf Besitz des Schleifenwegs nicht durchsetzen können und legte im Juli 1907 Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Ihr Rechtsvertreter Matheis sieht jedoch nur geringe Erfolgschancen und rät zu einem Vergleich, was aber von der Firma Mez & Söhne im April 1908 abgelehnt wird; sie fordert einen „richtigen Anfahrtsweg“, was die Stadt ablehnt.

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Weismannstraße

Die Weismannstraße ist nach zwei Freiburger Ehrenbürgern benannt, dem Zoologen August Weismann und seinem Sohn, dem Komponisten Julius. Auch mit ihnen hat sich die Straßennamen-Kommission befasst, und wir zitieren auch hier das Gutachten (vgl. Hindenburg im Dezember 2016, Hansjakob im Januar 2017, Jahn im Februar 2017 und Zasius im April 2017): „August W.: Nach dem Medizinstudium ab 1856 praktizierender Arzt. Ab 1863 als Zoologe an der Freiburger Universität, von 1873 bis 1912 Ordinarius und Direktor des Zoologischen Instituts. Wichtige Arbeiten zur Vererbungslehre. 1904 Ehrenbürger von Freiburg, 1905 Ehrenmitglied der ‚Gesellschaft für Rassehygiene‘. Julius W.: Nach dem Musikstudium in München und Berlin ab 1906 als geschätzter Pianist und freier Komponist in Freiburg ansässig. In den 1920er- und 1930er-Jahren mit u .a. fünf Opern recht erfolgreich. Seit 1935 mehrere NS-Auftragswerke, 1936 von Hitler zum Professor ernannt. 1939 Ehrenbürger von Freiburg.
August W. vertrat sozialdarwinistisches und eugenisches Gedankengut und war somit ein Vordenker der ‚Rassehygiene‘ und Wegbereiter der NS-Rassenideologie. Julius W. traf mit seiner spät- bzw. nachromantischen Musik den Geschmack führender Nazis. Er nahm mehrere Kompositionsaufträge bereitwillig an; ohne selbst fanatischer Anhänger der NS-Ideologie zu sein, stützte er damit das Regime.
Empfehlung: Umwidmung in Julius-Weismann-Straße.
Vorschlag für das Ergänzungsschild: Julius Weismann (1879-1950), Komponist. Ehemals zugleich nach seinem Vater August Weismann (1834-1914), Zoologe und Vordenker der ‚Rassenhygiene‘, benannt.“
Der Bürgerverein hat Bedenken gegen diese Darstellung. Fortsetzung folgt.
K.-E. Friederich

Wem gehört der Weg?

. (besser bekannt unter dem inoffiziellen Namen Hexenwegle). Die Eigentumsverhältnisse dieses sog. Schleifenweges (benannt nach einer Granatschleife) waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts unklar, im Grundbuch (Flurstück 1354) war nichts eingetragen. Die Stadt wollte dies ändern und klagt gegen die Anlieger, den Fabrikanten Beierle und die Firma Mez & Söhne, auf Anerkennung als städtisches Eigentum. Am 5.4.1907 weist das Landgericht Freiburg die Klage kostenpflichtig ab.

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Verbreiterung der Schwarzwaldstraße zwischen „Schiff“ und Dimmlerstraße

Aus dem Stadtarchiv (2. Fortsetzung und Schluss)

Der Verbreiterung hatten die Anlieger widersprochen. An sich hatten sie wohl nichts dagegen, wohl aber gegen die auf sie entfallenden Kosten. In der Aprilausgabe hatten wir ausführlicher über den Nährmittelfabrikanten Schenk berichtet, dessen Einspruch sich durch seinen Tod am 22.12.1930 erledigt hat. Aber auch Witwe Amalie Klumpp, Eigentümerin des „Schiff“, hatte Einspruch erhoben; zeitweise ließ sie sich wie Schenk durch Rechtsanwalt Sinauer vertreten. Die Stadt kam ihr insofern entgegen, als diese Beiträge erst fällig werden sollten, „wenn das Straßenstück vor dem Schiff in voller Breite fertig gestellt ist“ (Gemeinderatsbeschluss vom 16.5.1929).

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Dokumentationsband „Die Kartause St. Johannisberg in Freiburg im Breisgau“

Ausverkauft ist der vom Stadtarchiv herausgegebene und 2014 erschienene Dokumentationsband „Die Kartause St. Johannisberg in Freiburg im Breisgau“, der über die Kartäuserforschertagung 2011 berichtet. Neben allgemeinen Beiträgen zum Kartäuserorden und einem Vergleich mit anderen Kartausen befasst sich das Buch schwerpunktmäßig mit „unserer“ Kartaus: Gründungsphase, Zustand 1775, Glasmalereien, Kuchelgarten, Beziehungen zur Universität und Gregor Reisch, den berühmtesten Kartäuser. Das Buch ist auch gut als Geschenk geeignet.

Dokumentationsband „Die Kartause St. Johannisberg in Freiburg im Breisgau“

Der Erfolg dieses Buches hat auch die Herausgeber überrascht. Deshalb wird an einen Nachdruck gedacht. Ob der Preis von 25 € gehalten werden kann, hängt unter anderem von der Nachfrage ab. Interessenten melden sich unverbindlich bei Katharina Ungerer-Heuck (k.ungerer-heuck ät online punkt de).