Die Weismannstraße ist nach zwei Freiburger Ehrenbürgern benannt, dem Zoologen August Weismann und seinem Sohn, dem Komponisten Julius. Auch mit ihnen hat sich die Straßennamen-Kommission befasst, und wir zitieren auch hier das Gutachten (vgl. Hindenburg im Dezember 2016, Hansjakob im Januar 2017, Jahn im Februar 2017 und Zasius im April 2017): „August W.: Nach dem Medizinstudium ab 1856 praktizierender Arzt. Ab 1863 als Zoologe an der Freiburger Universität, von 1873 bis 1912 Ordinarius und Direktor des Zoologischen Instituts. Wichtige Arbeiten zur Vererbungslehre. 1904 Ehrenbürger von Freiburg, 1905 Ehrenmitglied der ‚Gesellschaft für Rassehygiene‘. Julius W.: Nach dem Musikstudium in München und Berlin ab 1906 als geschätzter Pianist und freier Komponist in Freiburg ansässig. In den 1920er- und 1930er-Jahren mit u .a. fünf Opern recht erfolgreich. Seit 1935 mehrere NS-Auftragswerke, 1936 von Hitler zum Professor ernannt. 1939 Ehrenbürger von Freiburg.
August W. vertrat sozialdarwinistisches und eugenisches Gedankengut und war somit ein Vordenker der ‚Rassehygiene‘ und Wegbereiter der NS-Rassenideologie. Julius W. traf mit seiner spät- bzw. nachromantischen Musik den Geschmack führender Nazis. Er nahm mehrere Kompositionsaufträge bereitwillig an; ohne selbst fanatischer Anhänger der NS-Ideologie zu sein, stützte er damit das Regime.
Empfehlung: Umwidmung in Julius-Weismann-Straße.
Vorschlag für das Ergänzungsschild: Julius Weismann (1879-1950), Komponist. Ehemals zugleich nach seinem Vater August Weismann (1834-1914), Zoologe und Vordenker der ‚Rassenhygiene‘, benannt.“
Der Bürgerverein hat Bedenken gegen diese Darstellung. Fortsetzung folgt.
K.-E. Friederich
Schlagwort-Archive: aus dem stadtarchiv
Wem gehört der Weg?
. (besser bekannt unter dem inoffiziellen Namen Hexenwegle). Die Eigentumsverhältnisse dieses sog. Schleifenweges (benannt nach einer Granatschleife) waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts unklar, im Grundbuch (Flurstück 1354) war nichts eingetragen. Die Stadt wollte dies ändern und klagt gegen die Anlieger, den Fabrikanten Beierle und die Firma Mez & Söhne, auf Anerkennung als städtisches Eigentum. Am 5.4.1907 weist das Landgericht Freiburg die Klage kostenpflichtig ab.