Mit der wasserrechtlichen Genehmigung zur Renaturierung der Dreisam zwischen Ebnet und Sandfangbrücke vom Januar 2014 waren Auflagen verbunden, um den Eingriff in die Kartauswiesen auszugleichen.
Dies betraf vor allem den Mähtermin und die Düngung und dient der zumindest teilweise Wiederherstellung einer blumenreichen Wiese; derzeit sind dort im Wesentlichen nur noch Löwenzahn und Hahnenfuß, beides Zeiger für reichlich Stickstoff im Boden, zu sehen. Flockenblume und Bocksbart sind nur noch in einzelnen Exemplaren vorhanden, der Steinbrecht hat sich auf das Südufer der Dreisam zurückgezogen, Glockenblumen, Margeriten und Witwenblumen („Skabiosen“) sind praktisch verschwunden. Der Bürgerverein hat in zahlreichen Eingaben an und Gesprächen mit Umweltschutzamt und Regierungspräsidium darauf gedrungen, diese Auflagen endlich umzusetzen.
Wir wollen nicht darüber jammern, dass die Umsetzung so lange gedauert hat; wir freuen uns vielmehr, dass endlich das Regierungspräsidium als Grundstückseigentümer mit dem Pächter einen Vertrag geschlossen hat, wonach
- die erste Mahd frühestens am 20. Mai stattfinden kann, damit Frühblüher Samen bilden können,
- das Mähgut entfernt werden muss; es kann als Grünfutter oder Heu verwendet werden – wenn Hunde dort nicht ihre Haufen hinterlassen,
- nicht mehr gedüngt werden darf, damit auch „anspruchslose“ Blumen wachsen können.
Blumenreiche Wiesen ermöglichen Insektenvielfalt, was wiederum zahlreichen Vögeln zugutekommt.
Für den unweigerlich damit verbundenen Ertragsausfall erhält der Pächter eine Entschädigung nach den Regeln der Landschaftspflegrichtlinien von Baden-Württemberg. Der Bürgerverein wird weiterhin ein wachsames Auge darauf haben, dass diese Regeln eingehalten werden, und hofft auf eine artenreiche Wiese.
K.-E. Friederich, BV