Die Freiburger Stadtrechte des hohen Mittelalters (1120 –1293)

Interessante Buch-Neuerscheinung aus dem Stadtarchiv

„Kundgetan sei […], dass ich […], an einem Ort, der mein Eigengut ist, nämlich Freiburg, einen Markt errichtet habe, im Jahr 1120 nach der Menschwerdung des Herrn.“ 

Mit diesen Worten hat Konrad von Zähringen Freiburg das berühmte Marktrecht verliehen, das 2020 zum 900-jährigen Stadtjubiläum führte. Mit dem Gründungsprivileg sprach der Lehnsherr all seinen Bürgerinnen und Bürgern bestimmte Rechte, Privilegien und Pflichten zu, wie beispielsweise die Befreiung von bestimmten Steuern oder Strafen für Verstöße und Vergehen: die Stadtrechte. Das Archiv der Stadt Freiburg hat nun zu diesem bedeutenden Kapitel der Stadtgeschichte eine neue Publikation herausgebracht. Das Freiburger Stadtrecht spielt in der Forschung von jeher eine wichtige Rolle. Für keine andere deutsche Stadt, die im hohen Mittelalter gegründet wurde, lässt sich die frühe Rechtsentwicklung so detailliert nachvollziehen wie für Freiburg im Breisgau.

Eingeleitet wird der Band von einem Überblick über die Geschichte Freiburgs im 12. und 13. Jahrhundert und einem Beitrag, der die Besonderheiten der Freiburger Texte erläutert und sie in die Stadtrechtsentwicklung ihrer Zeit einordnet. Neuhochdeutsche Übersetzungen der lateinischen und mittelhochdeutschen Originale sollen die Edition auch einem breiteren Lesepublikum zugänglich machen

Das Buch ist im Buchhandel oder im Stadtarchiv erhältlich unter: Stadtarchiv Freiburg i. Br., Grünwälderstr. 15, 79098 Freiburg; Telefonisch unter 0761 / 201 – 2701, oder unter E-Mail: stadtarchiv@stadt.freiburg.de 

Pressereferat Stadt Freiburg