Familienheim im Quäkerstraßenquartier:

Wohin geht die Reise?

Nachdem bekannt wurde, dass die Stadtverwaltung von der ursprünglich zum Schutz der Mieter*innen geplanten „Sozialen Erhaltungssatzung“ für das Quäkerstraßenquartier abrücken will, bat der Bürgerverein das Referat für bezahlbares Wohnen um Stellungnahme. Die klare und offene Antwort der Referatsleiterin Sabine Recker Ihnen zur Kenntnis.

Sehr geehrter Herr Lehmann, 
gerne beantworten wir Ihre Anfrage zu dem Gebiet in der Wiehre um die Quäkerstraße.


Die Stadt führt seit September 2019 konstruktive Gespräche mit Frau Dziolloß und Herrn Ehrlacher vom Vorstand der Familienheim Freiburg. Ein wesentlicher Gegenstand dieser Gespräche war von Beginn an die Berücksichtigung der Interessen der Mieterinnen und Mieter. Die Verwaltung strebt nun eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der Familienheim an. Denn die Familienheim hat sich bereit erklärt, auf dem eingeschlagenen Weg anzuhalten, in den nächsten Jahren keine Veränderungen anzustreben und eine Gesamtkonzeption für das Quartier zu entwickeln – wie von den Bürgerinnen stets gefordert – unter Beteiligung der Mieterinnen und Mieter. Ein professionelles Kommunikationsteam soll den Prozess begleiten. Über die Vereinbarung muss der Gemeinderat entscheiden. Unser Ziel ist es, eine langfristige, soziale und verlässliche Perspektive für das Quartier zu entwickeln. Die Interessen der Mieterinnen und Mieter spielen dabei natürlich eine große Rolle. Wir sind nach den Verhandlungen mit der Familienheim in den letzten Monaten zu der Überzeugung gelangt, dass dieses Ziel in diesem Fall durch ein konsensuales Vorgehen mit der Familienheim, der Stadt und den Mieterinnen und Mietern besser erreicht werden kann, als bei Erlass von Erhaltungssatzungen. Nach unserer Überzeugung können in einem Gesamtkonzept gute, fundierte und soziale Lösungen im Sinne des Quartiers und der Bewohnerinnen gefunden werden. Erhaltungssatzungen sind ein wichtiges und sinnvolles Steuerungselement. Sie versprechen aber auch keine dauerhaften Lösungen. Es muss regelmäßig überprüft werden, ob die Voraussetzungen noch vorliegen, bei der sozialen Erhaltungssatzung z. B. ca. alle 5 Jahre. Mit der Erstellung eines Gesamtkonzepts unter Einbeziehung der Stadt und der Mieterinnen wird hingegen eine Gesamtlösung entwickelt, die den Mieterinnen nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern langfristig Planungssicherheit gibt. Es wird die Möglichkeit für einen Dialog und ein gemeinsames Vorgehen geschaffen, das in der Weise neu ist.
 
Freundliche Grüße 
Sabine Recker 
Stadt Freiburg/Referat für bezahlbares Wohnen

Hinweis der Redaktion: Aufgrund des kurz vor Redaktionsschluss eingegangenen Schreibens verzichten wir zunächst auf eine Stellungnahme. Wir werden mit allen Beteiligten in Kontakt treten und Sie, sehr geehrte Leser*innen, auf dem Laufenden halten.