Sicherheitskonzept bei Einsätzen von Feuerwehr und Rettungsdiensten

Kein Durchkommen durch zugeparkte Straßen. Einhaltung der geplanten Hilfsfristen unmöglich! Foto: Stadt Freiburg

Die Hilfsfrist ist das wichtigste Planungs- und Qualitätsmerkmal für die Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Für die Feuerwehr, deren Einsätze in zugeparkten Wohnquartieren durch die Größe der Fahrzeuge am problematischsten ist, wird der lebensrettende Einsatz in kommunalen Brandschutzbedarfsplänen geregelt. Diese beschreiben Höchstwerte für die Hilfsfrist bzw. zusätzlich Schutzziele (Hilfsfrist und Personalstärke). Die Hilfsfrist beginnt mit dem Eingang des Notrufes und beträgt nach dem Ausrücken der Feuerwehrfahrzeuge 10 Minuten, bei Einsätzen des Rettungsdienstes 15 Minuten.

Das Einhalten der lebensrettenden Hilfsfristen wird Im Freiburger Osten durch zugeparkte Wohnquartiere zunehmend problematischer. Tagsüber haben Feuerwehr, Polizei und Rettungswagen kaum mehr eine Chance in den vorgesehenen Hilfsfristen an Ort und Stelle zu sein. Die weiten Anfahrten der beruflichen Feuerwehren von der Eschholzstrasse durch den zähfließenden Verkehr in den Freiburger Osten und die Tatsache, dass freiwillige Feuerwehrkräfte bei hohem Verkehrsaufkommen schon bei der Anfahrt zu Ihren Gerätehäusern große zeitliche Probleme zu überwinden haben, ist allen Eingeweihten seit längerem bekannt. Die Wehren der freiwilligen Feuerwehr der Abteilung 1 Oberstadt und 7 Wiehre sind in der Urachstraße beheimatet. Sie müssen sich durch die engen Straßen der Oberwiehre ihren Weg nach Osten suchen. Die im Osten verorteten Abteilungen 15 Ebnet und 16 Kappel der freiwilligen Feuerwehr leiden besonders unter den verstopften Straßen. Alleine bis die im Freiburger Westen arbeitenden Feuerwehrkräfte ihre Gerätehäuser erreicht haben, sind die Hilfsfristen überschritten und damit sind diese Wehren unter Tage nicht immer voll einsatzfähig.

Die Notwendigkeit einer 2. Feuer- und Rettungswache im Freiburger Osten scheint bei den Verantwortlichen angekommen zu sein. Auch für diese gilt das gleiche, wie im nebenstehenden Artikel zur Straßenbahnverlängerung zum Kappler Knoten gefordert: Die 2. Feuer- und Rettungswache muss vor dem ersten Spatenstich des Stadttunnels in Betrieb sein, denn nach dem Baubeginn beim Ganter Knoten kann nicht mehr auf eine schnelle rettende Hilfe aus dem Freiburger Westen gehofft werden, zumal sich dort durch den beschlossenen Stadtteil Dietenbach neue Anforderungen an die Freiburger Sicherheitsarchitektur ergeben. Ohne 2. Feuer- und Rettungswache wird das Wohngebiet Freiburg-Ost sonst zum Hochsicherheits-Risiko für seine Bewohner.

Hans Lehmann, BV

Ankündigung: Der Bürgerverein Oberwiehre-Waldsee wird sich im Frühjahr mit einer öffentlichen Podiumsdiskussion zu dem Thema „Rettungs-Sicherheitsrisiko Freiburger Osten“ widmen. Die Ankündigung hierzu erfolgt in einer der nächsten Bürgerblätter.