Auch nach dem Tod noch keine Ruhe

Aus dem Staatsarchiv

Am 9.8.1849 wurde auf dem alten Wiehre-Friedhof Ecke Erwin- und Dreikönigstraße frühmorgens um 4 Uhr Friedrich Neff, „angeblich einige zwanzig [in Wirklichkeit 48] Jahre alt“ „wegen revolutionärer Umtriebe standrechtlich“ erschossen und beerdigt. Dasselbe Schicksal hatte am 31.7. Max Dortu aus Potsdam getroffen; am 21.8. traf es Gebhard Kromer aus Bombach bei Kenzingen.
Zwölf Jahre später ließ Neffs Mutter den Leichnam ihres Sohnes ausgraben und in seinem Heimatdorf Rümmingen bei Lörrach bestatten. Am 9.8.1862 ließ sie ein Grabmal mit der Inschrift

Grabmal
des
Friedrich Neff
Geboren den 26. April 1801, dahier
Standrechtlich Erschossen,
den 9. August 1849,
In der Wiehre bei Freiburg.
Wer so wie du fürs Vaterland gestorben
Hat ewigen Nachruhm sich erworben.
errichten.

Diese Inschrift, „welche der Art seines Todes in nicht geziemender Weise Erwähnung thut“, wurde dem Bezirksamt, vergleichbar dem Landratsamt, in Lörrach am 18.8. gemeldet, das seinerseits dem Innenministerium in Karlsruhe Bericht erstattete. Dieses teilte die Ansicht des Bezirksamts, dass ein gerichtliches Einschreiten nicht zu veranlassen sein, dass vielmehr auf gütlichem Wege versucht werde, den unzulässigen Teil der Grabschrift, „d. i. insoweit sie die sträfliche Handlungsweise des Fr. Neff als eine verdienstliche darstellt“, zu beseitigen. Ob dies der Rücksichtnahme der Mutter gegenüber geschuldet oder aber zur Vermeidung öffentliche Aufsehens gedacht war, bleibt dahingestellt. Jedenfalls war die Mutter bereit, die „gegen die Gesetze lautenden Inschrift“ wieder entfernen zu lassen. Der Vollzug konnte im November 1862 dem Bezirksamt gemeldet werden.
K.-E. Friederich