Hilfe zur Selbsthilfe – Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen gesucht

Ab April beginnen neue Schulungen für ehrenamtliche Bewährungshelfer. Hierfür werden noch interessierte Menschen in und um Freiburg gesucht.

Ehrenamtliche Bewährungshelfer leisten einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in unsere Gesellschaft. Damit sind sie eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreiben aktiven Opferschutz.
Dazu braucht es „Menschen mit Persönlichkeit“. Sie sollten mindestens 21 Jahre sein und ein gesichertes Leben führen, das Rückhalt gibt. Dabei sollten Sie über Zeit und Interesse verfügen, sich mit den Belangen eines Klienten auseinanderzusetzen. Die Aufgabe bedarf Zuversicht, dass sich jede Person ändern und positiv entwickeln kann.
Kernaufgabe der Bewährungshilfe ist es, die Klienten bei der eigenverantwortlichen Bewältigung persönlicher und sozialer Probleme zu unterstützen, also Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, mit dem Ziel, weitere Straftaten zu vermeiden. Was für Ehrenamtliche noch wesentlich ist: Eine spezielle Schulung soll auf die herausfordernde Arbeit vorbereiten. Daneben begleiten hauptamtliche Bewährungshelfer mit Zusatzqualifikation die Teams aus Engagierten und bieten Rückhalt und Unterstützung. Außerdem werden ehrenamtliche Bewährungshelfer nur mit Fällen betraut, die auch ihren Fähigkeiten und Kompetenzen gerecht werden.

Kurzprofil der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW)
Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts in staatlicher Trägerschaft. Die BGBW nimmt die Aufgaben der Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und des Täter-Opfer-Ausgleichs wahr. Sie hat ihren Sitz in Stuttgart. Es bestehen landesweit neun örtliche Einrichtungen sowie weitere Außenstellen und Sprechstellen, so dass eine wohnortnahe Klientenbetreuung gewährleistet ist.
Derzeit sind rund 470 haupt- und 530 ehrenamtliche Mitarbeiter für die BGBW tätig. Die Mitarbeiter der BGBW beraten jährlich circa 17600 Klienten, erstellen etwa 3750 Gerichtshilfeberichte und vermitteln als Mediatoren in circa 1770 Fällen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Mit ihrer täglichen Arbeit leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in die Gesellschaft. Damit ist die BGBW eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreibt aktiven Opferschutz.
Kontaktdaten
Ihre Ansprechpartnerin in Freiburg für Rückfragen oder Anmeldung: Ursula Kopf, Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg ; Telefon: (0761)5957971-18
E-Mail: ursula.kopf@bgbw.bwl.de
Weitere Informationen zur BGBW finden Sie unter www.bgbw.landbw.de.