Wem gehört der Weg?
(3. Fortsetzung, vgl. Bürgerblatt vom August 207, und Schluss)
In einem von 1905 – 1910 geführten Rechtsstreit zwischen der Stadt und der Firma Mez um die Frage, wer Eigentümer des Verbindungswegs zwischen Kartäuserstraße und Augustinerweg (Hexenwegle) beim heutigen Schwarzwaldhostel ist, konnte sich die Stadt mit ihrem Anspruch nicht durchsetzen; es waren dabei Akten bis zurück zum Stadtplan von 1786 herangezogen worden. So blieb nur der Weg einer gütlichen Einigung:
Mez verzichtet darauf, den städtischen Anspruch zu bestreiten, und erhält dafür eine Grunddienstbarkeit (ein widerrufliches Wegerecht war ihm zu wenig) für die Zufahrt vom Burghaldering zu seinen Reben am Schlossberg. Durch die neu angelegte Waldstraße war nämlich sein Grundstück nur noch von unten zu erreichen und dadurch umständlicher zu bewirtschaften. Ein entsprechender Vertrag wurde am 8.6.1910 vor dem Grundbuchamt geschlossen. Fast auf den Tag genau ein Jahr später, am 7.6.1911, wurde das Urteil des Amtsgerichts rechtkräftig, wonach alle Ansprüche gegen die Stadt am Verbindungsweg ausgeschlossen wurden; sie war jetzt rechtmäßige Eigentümerin.
Ende 1911 war der Verbindungsweg vom Burghaldering zu den mezschen Reben fertiggestellt, Ende 1912 auch die Treppe auf dem Verbindungsweg; dafür war noch ein geringfügiger Geländetausch notwendig, damit sie in durchgehend gleicher Breite ausgeführt werden konnte.
Damit enden im Wesentlichen die Akten. Am 28.4.1920 meldete noch das Forstamt: Der (Privat-)Weg von der südlichen Schlossbergstraße [richtig: Burghalde] zum Mezschen Rebberg wurde durch eine hölzerne Querstange und ein Schild „Verbotener Privatweg“ gesperrt; beide wurden mehrfach gestohlen; Spaziergänger laufen jeden Tag im Rebberg herum. Mez schlägt vor, auf eigene Kosten eine solidere Absperrung (Tor) anzubringen und selbst zu unterhalten. Forstamt befürwortet dies in stets widerruflicher Weise. Dies wurde am 5.5.1920 genehmigt.
K.-E. Friederich