Stadtrat und Bürgervereins-Ehrenmitglied Hermann Aichele setzte sich als passionierter Radfahrer für eine praxisbezogene Lösung für Fahrradfahrende an der Unterführung bei der Ganter Brauerei ein Bisher galt in der Unterführung bei der Ganter Brauerei ein Radfahrverbot in Nord-Süd Richtung. (von der Ganter Brauerei Seite in die Wiehre). Dieses wurde durch eine entsprechende Beschilderung und durch Piktogramme am Boden verdeutlicht.
Daran gehalten haben sich allerdings wenige. Wer öfter diese Unterführung benutze, konnte feststellen, dass die Praxis der in beide Richtungen fahrenden Radfahrenden schon längst zum Alltag gehörte, illegal allerdings. Stadtrat Aichele, als Bewohner der Oberwiehre und selbst begeisterter Radfahrer brachte mit einer Anfrage beim Garten- und Tiefbauamt der Stadt Freiburg im Spätjahr 2016 Bewegung in den unbefriedigenden Zustand. Ab Anfang dieses Jahres ist es nun offiziell möglich, die Unterführung in beide Richtungen zu befahren. Das ist sicherlich für Radfahrende eine große Erleichterung, denn offiziell mussten bisher aus der Stadt in Richtung Wiehre fahrende Radfahrende die Fahrbahn der Schwarzwaldstraße an der Fußgängersignalanlage in Höhe der Brauerei Ganter queren, um dann die Fahrt auf dem zwischen den Einmündungen Nägeleseestraße und Bürgerwehrstraße in beide Richtungen freigegeben Radweg fortzusetzen. Diese Querungs- Situation für Radfahrende über die Schwarzwaldstraße, bedingt durch die an der Signalanlage vorhandene Z-Verschrankung war insbesondere für Radfahrende mit Kinderanhängern schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Durch die neu geschaffene Möglichkeit, die Schwarzwaldstraßen-Unterführung nun auch in Nord-Südrichtung zu befahren, hat sich das Problem der schwierigen oberirdischen Querung gelöst. Dass wir vom Bürgerverein die Situation jedoch nicht uneingeschränkt positiv sehen, liegt an zwei kritischen Punkten. Für Radfahrende sehen wir die nicht praxisgerechte Lösung der vom Dreisamufer- Radweg zur Leo-Wohleb-Straße hin orientierten Radfahrenden (in West-Ost-Richtung fahrende). Sie werden spätestens an der Aral-Tankstelle durch ein „Geisterradlerpiktogramm“ gestoppt und darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Radweg auf der Nordseite der B 31 um einen richtungsbezogenen Ost-West Radweg handelt und hier umzukehren ist, oder zumindest abzusteigen ist. Fahrrad schiebend darf der Gehweg die ca. 100 Meter bis zur Unterführung benutzt werden, um dann wieder legal weiterfahren zu können. Ob sich diese Lösung mit dem Durchfahrtsverbot für die von der Unterführung Leo-Wohlleb kommenden Radfahrenden durchsetzen lässt, betrachten wir mit Skepsis. Als weiteren kritischen Punkt sehen wir die Situation für die zu Fuß Gehenden. Wir können nur an die Vernunft der Radfahrenden appellieren und hoffen, dass die Abfahrten zur Unterführung nicht zu einem Schauplatz von Machtdemonstrationen werden.
Hans Lehmann, BV