Nach dem Abriss des Hauses Hansjakobstraße 60 erreichten den Bürgerverein verwunderte bis entsetzte Anfragen, ob dies trotz der Erhaltungssatzung Waldsee rechtens ist.
Erste Anfragen erreichten uns zwischen den Jahren vor dem Abriss des Hauses Hansjakobstraße 60 und bezogen sich auf den roten Punkt an der Garagentüre. „Was geschieht? Ich wundere mich, dass das schöne alte Haus leer steht. Hinten steht ein Abrissbagger. Wird nur die Garage abgerissen oder auch das Haus? So wie es aussieht, ist es erst vor wenigen Jahren neu gestrichen oder sogar wärmegedämmt worden. Das Straßenbild oder Stadtbild würde empfindlich gestört, wenn da was anderes hinkäme“.
Wegen Corona und Weihnachten war hierüber zunächst keine Auskunft zu erhalten.
Die nächsten Schreiben kamen dann während und kurz nach dem Abriss. Eines davon ging wortgleich an Baubürgermeister Martin Haag.
„Wir sind entsetzt. Warum wird denn bei bestehender Erhaltungssatzung in unserem genau 100-jährigen Quartier ein Haus abgerissen, das zu einem Ensemble gehört. Wie kann es sein, dass hier bestehendes Recht gebrochen wird? Wir als Bürger der Stadt Freiburg erwarten, dass Beschlüsse eingehalten werden. Ich werde meine Nachbarn zu diesem Thema sensibilisieren. Auch der Oberbürgermeister sollte erfahren was hier angerichtet wurde“.
Der Bürgerverein konnte und kann in solchen Angelegenheiten nur Mittler zwischen den Bürgern und der Verwaltung sein, wir werden aus Datenschutzgründen auch nicht über solche Vorhaben informiert, es sei denn, der Bauherr selbst tut dies (vorbildlich beim Beckesepp, wir berichteten.
Martin Haag antwortet zeitnah auf die oben genannte Anfrage, die auch uns zur Kenntnis gegeben wurde. Er ging zunächst auf die Gesetzeslage und auf den baulichen Zustand des abgerissenen Gebäudes ein. Das Schlussdrittel des Antwortschreibens veröffentlichen wir wörtlich:
„Wie Ihnen aus der Presse und dem Bürgervereinsblatt bekannt ist, war das ursprünglich auf dem Grundstück der Hansjakobstraße 60 vorgesehene Bauvorhaben mit auslösend für die Aufstellung der städtebaulichen Erhaltungssatzung Waldsee und in der ursprünglichen Form (Doppelhaus mit Flachdach und Attikageschoss) zunächst zurück zustellen gewesen.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme im Vorfeld der städtebaulichen Erhaltungssatzung Waldsee wurde das Gebäude auch nicht, als besonders zu erhaltendes Ensemble(teil) oder Einzelgebäude definiert und geschützt. Zwar ist es im Straßenzug der Hansjakobstraße eines der ersten entstandenen Gebäude, aber die städtebauliche Struktur des Straßenzugs insgesamt wird maßgeblich durch die erst später entstandenen Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft geprägt. Diese Nachbarschaft bildet auch „den Zielrahmen“, in den die Neubauplanung in der Hansjakobstraße 60 sich einordnen musste. Im Laufe des Jahres 2020 wurde eine den Zielen der sES-01 entsprechende Gebäudeplanung vorgelegt und ein genehmigungsfähiger Bauantrag eingereicht. Es bestand damit ein Genehmigungsanspruch für die Eigentümerfamilie“
Prof. Dr. Martin Haag, Bügermeister |
Somit war der Abriss auch unter den Bedingungen der Erhaltungssatzung rechtens. Dies wollen wir in keiner Weise bezweifeln. Wir befürchten jedoch, dass dieser Abriss eine fatale Signalwirkung hat. Auf den Umgang mit zu erwartenden Folgeanträgen sind wir gespannt.
Hans Lehmann, BV