Im Oktober 2019 haben wir unter der Überschrift: „Nachverdichtung um jeden Preis?“ schon einmal über einen in der Schweiz lebenden „Investor“ berichtet. Unser damaliger Artikel endete mit dem Satz: “Dass manche Menschen, bei denen Geld keine Rolle zu spielen scheint, mit den Gefühlen und Ängsten von anderen Menschen spielen, lässt uns ratlos zurück“.
Gut ein Jahr später hat sich die Sachlage für die Anwohner*innen der vorderen Sternwald- und Nägeleseestraße sogar noch verschlimmert. In den beiden Flurstücken hinter der Sternwaldstraße 7 und 9 soll jetzt ein Gebäude aus zwei zusammengebauten dreigeschossigen Wohnhäusern plus Attikageschosse entstehen. Nun keine Ferienwohnungen mehr, sondern 16 Wohnungen. Durch Zukauf der Gartenfläche hinter der Sternwaldstraße Nr. 9 geht es jetzt nicht mehr wie 2019 nur um die Gartenfläche hinter Sternwaldstraße 7, sondern um die hinter beiden Häusern. Wie aus dem eingefügten Plan ersichtlich, mit Auslotung der maximalen Bebauungsgrenzen, das heißt ohne Rücksichtnahme auf die umliegenden Bewohner*innen.
Rechtlich ist die Situation für die protestierenden Anwohner*innen durch den Zukauf des Gartengrundstückes Nr. 9 deutlich ungünstiger geworden. Ein Anwohner leitete uns die Antwort aus dem Baurechtsamt auf seinen Widerspruch hin zu:
„Die Anträge zur Wohnbebauung Sternwaldstraße 9 und 7 liegen uns von unterschiedlichen Antragstellern vor. Die Pläne der beiden Bauvorhaben sind aber quasi identisch, da sich die Antragsteller mit dem gleichen Architekten abgesprochen haben und es ein Doppelhaus werden soll. Baurechtlich lässt sich das nicht verhindern, aber wir haben die Antragsteller dazu bewegen können, dass Wohnungen und keine Ferienwohnungen gebaut werden“.
Bei dem Investor handelt es sich um keinen Unbekannten. Es lebt in der Nordschweiz und besitzt in Freiburg mehrere Immobilien. Er war auch der Kläger gegen die Stadt betreffs des Zweckentfremdungsgesetztes, das eine Umwandlung von Wohnungen in Gewerbe verhindern soll. Er hat jüngst auf die von ihm zuvor angekündigte Revision verzichtet. Als Argument, die Satzung zu kippen, führte der Kläger „die Beschneidung seiner Grundrechte“ an.
Die von dem Investor geführte Klage gegen die Zweckentfremdungssatzung der Stadt hat keinen unmittelbaren Zusammenhang zur geplanten Bebauung in der Sternwaldstraße. Beenden möchten wir jedoch diesen Artikel wie den eingangs zitierten von 2019: Nachverdichtung um jeden Preis, zwar wohl rechtens, aber trotzdem unmoralisch.
Hans Lehmann, BV