Leerstandskataster

„Die Stadt nimmt den Leerstand von Wohnungen sehr ernst“

Auch wenn die sogenannte Leerstandsquote laut einer Studie bei vergleichsweise niedrigen 0,4 Prozent liegt, sind das immerhin etwa 500 Wohnungen. Nicht jeder Leerstand ist eine ordnungswidrige Zweckentfremdung. Wenn Wohnungen saniert werden oder weniger als sechs Monate leer stehen, ist das erlaubt. Besteht eine Zweckentfremdung, geht die Stadt konsequent dagegen vor. Das Leerstandskataster, das vom Baurechtsamt geführt wird, leistet dabei Unterstützung.

Das Kataster enthält Informationen zur Anzahl auf potenziellen Leerstand in den einzelnen Stadtteilen und dem festgestellten rechtswidrigen Leerstand. Der rechtswidrige Leerstand kann mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Die Informationen werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Die Adressen werden aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht. 

Soweit die öffentliche Erklärung der Stadt, was das Leestandskataster leisten kann, soll.

Dem Bürgerverein liegt es fern, Menschen zur Hetze oder zu sonstigen politisch motivierten Handlungen aufzufordern. Die in  Anführungszeichen gesetzte Überschrift in der zuvor abgeduckten Presseerklärung der Stadt Freiburg über den Leerstandskataster (der im Übrigen auch im Oberbürgermeister Wahlkampf von Martin Horn eine wesentliche Rolle spielte) hat uns animiert, die unendlich scheinende „Leerstands-Karriere“ des Westflügels von Lycée Turenne ins Spiel zu bringen. Dort stehen seit 1992 ca. 4000 m² Nutzfläche in städtischem Besitz leer. Jährlich werden mehr als 20 000 Euro alleine für Heizkosten ausgegeben (20 000 € x 29 Jahre = 580 000 €), des Weiteren ähnliche Summen für die bröckelnde Fassade und sonstigen Bauerhalt.

Auf die X-Machbarkeitsstudie, die uns für Anfang 2020 versprochen war warten wir heute noch. 

Wenn Sie der Meinung sind, dass das Lycée Turenne ein Fall für den Leerstandskataster sein könnte, dann melden Sie das der Stadt unter der folgenden  Mailadresse: leerstand@stadt.freiburg.de

Wir sind gespannt, ob der von Ihnen (hoffentlich zahlreich) gemeldete Leerstand des Westflügels von Lycée Turenne dazu führt, dass sich die Stadt selbst ein Bußgeld auferlegt. Bei annähernd 30 Jahren müsste das Bußgeld so hoch sein, dass es zumindest für den Beginn der Sanierung reichen müsste. 

Hans Lehmann, BV