Der Hirzberg ist Teil des Landschaftsschutzgebiets Rosskopf-Schlossberg; seine Freifläche mit artenreichen Blumenwiesen ist ein besonderer Schatz. Deshalb ist es verständlich und auch im Sinn des Bürgervereins, dass die Kleingärten am Westrand nicht auf Dauer bleiben können. In den Pachtverträgen ist infolgedessen festgeschrieben, dass sie nach Nutzungsaufgabe zurückzubauen sind.
Daraus ergibt sich ein Problem: der erste Garten, der aufgegeben wird – der Pächter hat das 80. Lebensjahr überschritten und kann ihn daher nicht mehr bewirtschaften – würde Rückbaukosten im fünfstelligen Bereich verursachen! Bei einem Ortstermin mit dem Pächter, seinem Rechtsanwalt, Liegenschaftsamt, Umweltschutzamt und Bürgerverein konnte immerhin erreicht werden, dass das Umweltschutzamt auf den vollständigen Rückbau verzichtet, weil manche Einbauten die Strukturvielfalt erhöhen und dadurch neue Biotope entstehen werden.
Der Bürgerverein hält jedoch den Rückbau an dieser Stelle für wenig sinnvoll und hat sich bei Bürgermeister Stefan Breiter für eine Neuverpachtung eingesetzt, Interessenten gibt es genug. Dieser Garten grenzt nämlich an Wald und andere Gärten, hätte somit keine Verbindung zur Freifläche des Hirzbergs. Der Rückbau sollte dort beginnen, wo die Freifläche tatsächlich vergrößert wird. Außerdem wäre es angebracht, die vorhandene Freifläche von Brombeergestrüpp und Brennnesseln zu befreien, dem Artenreichtum wäre damit mehr gedient.
K.-E. Friederich, BV