Kriminalität

Das Geschäft mit dem Notfall – Wucher von unseriösen Handwerker

Rat der Polizei: Sich nicht unter Druck setzen lassen – Keine Vorkasse für Materialbeschaffung

Immer wieder werden der Polizei Fälle von sogenanntem Wucher (§ 291 StGB) gemeldet. Dieser kann vorliegen, wenn z. B. eine Zwangslage, die Unerfahrenheit oder die Willensschwäche unbedarfter Bürgerinnen und Bürger ausgenutzt werden.
Unseriöse Schlüsseldienste, Rohrreiniger, Messerschleifer……

Dennoch: In jüngster Vergangenheit wurden dem Polizeipräsidium Freiburg mehrere Wucher-Straftaten im Präsidiumsbereich (Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg, Lörrach und Waldshut-Tiengen) mitgeteilt. Meist versuchten unseriöse Handwerker Notlagen schamlos in einen finanziellen Vorteil umzumünzen. Besonders auffällig traten Rohrreinigungs- und Schlüsseldienste in Erscheinung. Aber auch vor unreellen Schädlingsbekämpfern wird gewarnt. Anfang Juli schlugen sogenannte „Dachhaie“ am Oberrhein zu. Es entstand finanzieller Schaden in fünfstelliger Höhe.
Polizei und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informieren
Tipps erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de und www.vz-bw.de.
Auf diesen Seiten finden Sie wertvolle Hinweise und Verhaltensratschläge. Besonders wichtig: Lehnen Sie eine sofortige Begleichung der Rechnung strikt ab. Ebenso eine Vorkasse für die angebliche „Materialbeschaffung“. Achten Sie auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuer- und Rechnungsnummer).
In Notfällen wählen Sie die kostenlose Notrufnummer 110.

Polizeipräsidium Freiburg; Referat Prävention freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de
Tel.: 0761 / 29608-25