Aus Freiburgs Archiven
Die Älteren von uns werden sich noch an das Tierasyl im Stadtteil Waldsee erinnern. Es befand sich an der Südseite der Hansjakobstraße östlich der Jahnstraße und grenzte im Westen an die Gärtnerei Bensel, im Osten an landwirtschaftliche Flächen. Besonders wichtig: es befand sich auf der Gemarkung der seinerzeit noch selbstständigen Gemeinde Littenweiler; die Gemarkungsgrenze zu Freiburg verlief etwa längs der heutigen Wilhelm-Dürr-Straße.
Von Anfang an gab es Ärger mit der Stadt. Im Oktober 1898 vermeldete das Tiefbauamt: 800 m östlich des Gasthauses „Schiff“ ist auf Gemarkung Littenweiler eine Anlage des Tierschutzvereins Freiburg im Bau; Näheres konnten wir nicht erfahren. Zu bemerken ist jedoch, dass die Anlage unmittelbar an einem viel begangenen Weg und nur 800 m Luftlinie vom Wirtshaus am Waldsee liegt, zudem könnten die Talwinde gegebenenfalls „üble Gerüche“ direkt in die Stadt führen. Daraufhin erkundigte sich die Stadt beim Bezirksamt nach der Genehmigung und etwaigen Auflagen. Anhand der Akten kam das Hochbauamt zu der beruhigenden Feststellung: Die Anstalt ist so unbedeutend und so weit entfernt, dass die Stadt nicht belästigt wird. Eine Abdeckerei wird nicht errichtet. „Es wäre freilich besser gewesen, wenn der Thierschutzverein einen Platz für diese Anstalt in der Nähe der Wasenmeisterei [Abdeckerei beim Mooswald] gewählt hätte.“
Dann schweigen die Akten während der nächsten fünf Jahre. 1903 geht es darum, was mit den Kadavern geschieht. Die Schlacht- u. Viehhof-Verwaltung erklärt: Die im Tierasyl getöteten Tiere sind, ähnlich wie die in den Privathäusern verstorbenen, laut Gesetz auf den städtischen Wasenplatz zu verbringen und dort zu vergraben. Der Platz am Mooswald ist erweiterbar und genügt auf längere Zeit. Gegen eine geruchlose Verbrennung toter Hunde und Katzen lässt sich nichts einwenden, nachdem der Ofen vom Bezirksamt genehmigt worden ist; allerdings ist die Verbrennung keineswegs geruchlos, sodass der Ofen durch einen größeren, ähnlich dem am Tierhygienischen Institut, zu ersetzen ist, gegebenenfalls mit finanzieller Unterstützung der Stadt. Die Verbrennung muss nachts erfolgen, die Verwertung von Fellen, Fett und Knochen ist „größten Teils“ ausgeschlossen. Dem städtischen Wasenmeister kann nicht zugemutet werden, die von ihm „gegen Gebühr in die Tierschutzvereinskasse getöteten Hunde unentgeltlich mit so weiter Entfernung abholt“; er hat dafür vielmehr die vertragsgemäß gesicherten Gebühren zu beanspruchen, wie er dies bei verendeten Tieren in der Stadt oder in Littenweiler tut. Die Abfuhr hat in gedecktem Wagen zu erfolgen. Die Stadt befürwortet die Anschaffung eines größeren Ofens und ist unter Umständen bereit, einen Kostenbeitrag zu leisten.
Der Tierschutzverein wiegelt jedoch ab: Der Ofen wird nur nachts betrieben; während der ersten beiden Betriebsjahre kamen keinerlei Beschwerden. Im Übrigen steht das Tierasyl auf Gemarkung Littenweiler, wo die Landwirtschaft durch Düngen und Verbrennen von Kartoffelkraut erheblich mehr Geruch und Rauch erzeugt. Dem widerspricht der Schlachthof: Es sollte zunächst die Frage einer Sammelwasenmeisterei entschieden werden. Falls dies in absehbarer Zeit nicht geschieht, dann sollten die Kadaver etwa zweimal wöchentlich vom städtischen Wasenmeister unentgeltlich abgeholt werden; er müsse dafür von der Stadtgemeinde entschädigt werden. Im Übrigen ist der Verbrennungsgeruch von Kadavern mit dem von Kartoffelkraut nicht zu vergleichen, zumal er vom Höllentäler „dem in der oberen Schwarzwaldstraße emporblühenden neuen Stadtteil zugeführt wird.“
Fortsetzung folgt
K.-E. Friederich, BV