Wie gewohnt war Mitte März die Bürgerblatt-Ausgabe April druckfertig. Am 18. März meldete sich die Bundeskanzlerin zu Wort und die Landesregierung Baden-Württemberg setzte die neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Kraft. Ab diesem Datum herrscht in Freiburg der Ausnahmezustand. Anlass für uns, den ursprünglich geplanten Titel später zu bringen und uns mit dieser zur Pandemie hochgestuften, heimtückischen Krankheit auseinander zu setzen und unserer Leserschaft möglichst viele stadtbezogene Informationen zu geben.
In einem atemberaubenden Tempo stellt das Coronavirus unseren Alltag auf den Kopf. Fast nichts ist mehr so, wie es noch vor wenigen Tagen war. Das öffentliche Leben ist nahezu komplett lahmgelegt: Schulen und Kitas sind ebenso dicht wie praktisch alle Freizeiteinrichtungen.
Einen so tiefen Eingriff seitens des Staates in unser Leben hat es in den letzten 75 Jahren noch nicht gegeben. Die drastischen Maßnahmen haben nur ein Ziel: die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 zu verlangsamen, um das Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Denn besonders für ältere Menschen und Mitbürger mit Vorerkrankungen stellt der neue Erreger eine große Gefahr dar. Deshalb haben Bundeskanzlerin Merkel und Ministerpräsident Kretschmann mit dringenden Apellen dazu aufgerufen, sich an die neuen Auflagen und Beschränkungen zu halten.
Oberbürgermeister Horn appellierte gleich nach Inkrafttreten der Landesverordnung an die Freiburger: „Jetzt müssen alle handeln. Wir stehen vor einer der größten Herausforderungen der Nachkriegsgeschichte. Das Gemeinwohl ist zu priorisieren, wir können gegen diesen unsichtbaren Gegner Corona nur erfolgreich bestehen, wenn wir zu drastischen Maßnahmen greifen“. Tags zuvor wurde bereits die Hälfte der städtischen Bediensteten nach Hause geschickt, um Home Office zu machen oder Überstunden abzubauen. Die Verwaltung arbeitet nur noch im Notbetrieb, ihre Gebäude sind außer für Notfälle für das Publikum gesperrt.
Wesentliche Regelungen der Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen zur Verlangsamung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus.
⦁ Geschäfte in Baden-Württemberg sind ab Mittwoch, 18. März 2020, zum Schließen verpflichtet. Ausgenommen sind: Supermärkte, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
⦁ Alle Kitas und Schulen in Baden-Württemberg sind seit Dienstag, 17. März 2020, geschlossen.
⦁ Der Betrieb von Gaststätten ist in Baden-Württemberg untersagt. Ausgenommen sind Speisegaststätten, die gewisse Vorkehrungen treffen.
⦁ In Baden-Württemberg ist auch der Betrieb jeglicher Kultur- und Bildungseinrichtungen, Kinos, Bäder, Saunen und Fitnessstudios sowie Jugendhäuser, Bibliotheken, Vergnügungs- und Bordelle untersagt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft (18. März 2020) und am 15. Juni 2020 außer Kraft. Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern.
Weitere Freiburg spezifische Regelungen:
⦁ Veranstaltungen und Versammlungen ab 50 Personen sind in Freiburg und im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald seit Samstag, 14. März 2020, untersagt.
⦁ Die Uniklinik und viele Altenheime haben ein Besuchsverbot erlassen, um Patienten und Bewohner zu schützen.
⦁ Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg setzt den Lehrbetrieb bis zum 19. April 2020 aus. Die UB und die Mensen sind geschlossen.
Wichtige Verhaltenstipps:
⦁ Von anderen ein bis zwei Meter Abstand halten.
⦁ Unnötige Besuche in Krankenhäusern und Altenheimen bleiben lassen.
⦁ Behördengänge nur erledigen, wenn sie zwingend notwendig sind.
⦁ Wer aus Risikogebieten zurückkommt, soll keine anderen Personen besuchen.
⦁ Wer Grippe-Symptome hat: unbedingt zu Hause bleiben – und erst den Hausarzt anrufen.
⦁ Veranstaltungen und Versammlungen ab 50 Personen sind untersagt – auch Familienfeiern sollen nicht stattfinden. Jeder soll prüfen, ob kleinere Veranstaltungen und Meetings tatsächlich notwendig sind. Im Zweifel: absagen.
⦁ Wer nicht ins Elsass muss, bleibt besser weg: Besuche, Fahrten und unnötige Kontakte sollen unterbleiben.
⦁ In jedem Fall den Hygiene-Empfehlungen folgen: Keine Hände schütteln, oft Hände mit Seife waschen, in die Armbeuge husten und niesen, benutzte Tempos gleich wegwerfen.
Das Eingreifen ist bitter, aber unumgänglich
Bislang haben Bund, Länder und die Stadt Freiburg die Corona-Krise auf der Grundlage des demokratisch Möglichen weitgehend zufriedenstellend gemanagt. Ihr entschiedenes Eingreifen ist bitter, aber unumgänglich. Denn wie sich gezeigt hat, ist das Virus leider schneller als die Lernbereitschaft vieler Menschen. So besteht weiterhin berechtigte Hoffnung, dass wir im Sinne des Bundespräsidenten „das Virus besiegen, ohne dass es unsere Gesellschaft im Innersten vergiftet.“ Deshalb bleibt als derzeitiges Fazit: Wer sich sozial engagieren will, der muss sich jetzt am besten sozial isolieren.
Hans Lehmann, BV
Pressemeldung 19. März , 20.39 Uhr:
Die Stadt Freiburg hat ein zweiwöchiges Betretungsverbot für öffentliche Plätze erlassen: vorläufig ab Samstag, 21. März. Das Haus darf man nur noch in dringenden Angelegenheiten verlassen. Personen können weiter zur Arbeit, zum Arzt oder zum Lebensmittel einkaufen. Aufenthalte im Freien sind alleine, zu zweit möglich oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Von allen Personen muss ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden.