Am 18.01.2016 fand eine Pressekonferenz der Stadt Freiburg mit dem Vorstand des SC Freiburg statt. Diese können Sie hier ansehen (Entschuldigung, der Ton ist etwas arg leise):
Der SC Freiburg hat nun seit vielen Jahre seine Spielstätte der Herrenprofimannschaft im Stadtteil Waldsee. Damit der Sportclub auf weitere Jahre professionellen Fußball spielen kann, möchte er ein neues Stadion bauen.
Im Februar 2015 gab es dazu einen Bürgerentscheid der Freiburger*innen.
Im Entscheid ging es wesentlich darum, ob die Stadt Freiburg mit Steuergeldern die Infrastruktur (Straßen, Parkplätze etc) für das Stadion am Flughafen bereitstellen/bauen soll. Aber auch die Gründung einer 100% städtischen GmbH, welche das Stadion bauen sollte.
Die Pressemitteilung ist hier einsehbar: -PDF- (215kB)
Auszug:
Der nächste Schritt auf dem Weg zum neuen Fußballstadion: In der ersten Sitzung des neuen Jahres am 2. Februar entscheidet der Gemeinderat über die Gründung einer Stadion Freiburg Objektträger GmbH & Co. KG“ (kurz: SFG) als „gemeinsame“ Gesellschaft der Stadt Freiburg und des Sport-Club Freiburg. Die wichtigste Aufgabe der neuen Gesellschaft: Sie wird das Stadion bauen und ist nach dessen Fertigstellung Eigentümerin und Verpächterin der Fußballarena im Gewann Wolfswinkel.
[…] Die verbleibenden bis zu 32,7 Millionen Euro sollen über Darlehen fremdfinanziert werden, wobei die SFG als städtische Gesellschaft Kommunalkreditkonditionen für den verbürgten Kreditanteil in Anspruch nehmen kann. Diese Kommunalkreditkonditionen liegen unter den marktüblichen Zinssätzen. Dazu wird die Gesellschaft die aktuelle Niedrigzinsphase nutzen.“
Die Idee der Objektträgergesellschaft (OTG) ist also: Wenn der SC Freiburg sich die Kredite zum Stadionbau auf dem freien Finanzmarkt erkaufen würde, so würden die Zinsen viel höher ausfallen, als wenn das die Stadt Freiburg täte, denn für sie ist es deutlich günstiger Kredite aufzunehmen.
Diesen Vorteil möchte die Stadt Freiburg dem SC Freiburg gerne weitergeben und hat sich ein rechtliches Konstrukt dazu ausgesucht und für die OTG entschieden.
Eckpunktevertrag über die Landesbeteiligung zur Infrastruktur beim Stadionneubau
Pressemitteilung PDF: 01-02-PM wg Landesbeteiligung Stadion