Pressemitteilung der Stadt Freiburg
Neue Regeln bei Niedrigwasser in der Dreisam
Ab Freitag gilt ein Betretungsverbot für den Abschnitt der Dreisam
zwischen der Oberaubrücke und der Leo-Wohleb-Brücke
Neue Regeln bei Niedrigwasser in der Dreisam
Ab Freitag gilt ein Betretungsverbot für den Abschnitt der Dreisam
zwischen der Oberaubrücke und der Leo-Wohleb-Brücke
Nicht zu übersehen: Die Dreisam führt derzeit sehr wenig Wasser. Das
gefährdet die Fische im Fluss. Daher erlässt die Stadt Freiburg eine
Allgemeinverfügung zu ihrem Schutz. Diese gilt ab morgen dauerhaft und
greift immer dann, wenn der Wasserstand der Dreisam am Pegel Ebnet
unter 42 Zentimeter liegt. Dann ist das Betreten des Gewässerbetts der
Dreisam – und damit auch das Baden – im Abschnitt zwischen der
Oberaubrücke (Fabrikstraße) und der Leo-Wohleb-Brücke verboten. Das
Verbot gilt sowohl für Menschen als auch für Haustiere.
Durch den Klimawandel gibt es immer längere und extremere Trocken- und
Hitzeperioden. Dadurch sinkt der Wasserpegel der Dreisam. Bei
Niedrigwasser ziehen sich Fische in besonders tiefe Bereiche des Flusses
zurück. Die Kaltwasserpools auf Höhe der Brauerei Ganter sind einige der
letzten Rückzugsorte für die geschwächten Fische. Das Regierungspräsidium
Freiburg hat die Pools bereits 2022 angelegt. In diesen tritt kühleres
Grundwasser aus, wodurch die Wassertemperatur sinkt.
Wenn Menschen oder Hunde die kalten Pools betreten oder darin baden,
schreckt das die Fische auf und verdrängt sie aus ihren Rückzugsräumen.
Außerhalb dieser Bereiche finden sie bei Niedrigwasser und hohen
Temperaturen häufig keine geeigneten Lebensbedingungen mehr. Mit dem
Betretungsverbot sollen diese Rückzugsräume geschützt und das Überleben
der Fische gesichert werden.
Die Allgemeinverfügung ist an den Wasserstand gekoppelt. Sie gilt also
nicht in einem bestimmen Zeitraum im Jahr, sondern immer dann, wenn der
Pegel der Dreisam in Ebnet unter 42 Zentimeter fällt.
Pegelstand ist auf der Internetseite der Hochwasservorsorgezentrale Baden-Württemberg unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de/pegel.html?id=00389 abrufbar.