Archiv für den Monat: Januar 2018

Die Pläne der Baugenossenschaft „Familienheim“ beim Wiehrebahnhof

BESTMÖGLICHER SCHUTZ FÜR DIE MIETER UND DAS BAUENSEMBLE

Am Anfang und im Vordergrund muss die Entwicklung eines Gesamtkonzepts stehen – möglichst als Ergebnis eines Architektenwettbewerbs

Es rumort gewaltig in der Oberwiehre – ganz besonders bei den direkt Betroffenen: Und das sind die Menschen in den ca. 300 Wohnungen der Baugenossenschaft „Familienheim“ im Quartier unmittelbar nordöstlich des (neuen) Wiehrebahnhofs. Ein auf 15 bis 20 Jahre angelegtes Großprojekt ist angekündigt – so etwas weckt natürlich Ängste. Aber nach ersten Gesprächen zwischen den Beteiligten (und dazu gehören auch die beiden Wiehremer Bürgervereine) besteht Grund zu Optimismus: Alle Mieter dürfen im Quartier – und die Mieten sollen „bezahlbar“ bleiben. Grundlage der weiteren Entwicklung aber muss zunächst ein Gesamtkonzept sein, das bisher fehlt.

Foto: Google Maps

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Die Bundestagswahl im Osten

Üblicherweise bringen wir im Bürgerblatt die Ergebnisse einer Wahl speziell für unsere Stadtteile Oberau, Oberwiehre und Waldsee. Dies ist für die Bundestagswahl 2017 nicht sinnvoll möglich. Zwar hat das Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung eine detaillierte und aufschlussreiche Analyse veröffentlicht; leider decken sich aber die zusammengefassten Briefwahlbezirke nicht mit den Stadtteilgrenzen, und da über ein Drittel der Wähler brieflich gewählt hat, erhält man kein zuverlässiges Ergebnis.
Trotzdem weisen wir empfehlend auf die Veröffentlichung hin; sie kann unter www. freiburg.de > Suchbegriff Wahlen/Wahlergebnisse heruntergeladen werden.
K.-E. Friederich

Stadtarchiv: Wem gehört der Weg?

Wem gehört der Weg?
(3. Fortsetzung, vgl. Bürgerblatt vom August 207, und Schluss)

In einem von 1905 – 1910 geführten Rechtsstreit zwischen der Stadt und der Firma Mez um die Frage, wer Eigentümer des Verbindungswegs zwischen Kartäuserstraße und Augustinerweg (Hexenwegle) beim heutigen Schwarzwaldhostel ist, konnte sich die Stadt mit ihrem Anspruch nicht durchsetzen; es waren dabei Akten bis zurück zum Stadtplan von 1786 herangezogen worden. So blieb nur der Weg einer gütlichen Einigung:
Mez verzichtet darauf, den städtischen Anspruch zu bestreiten, und erhält dafür eine Grunddienstbarkeit (ein widerrufliches Wegerecht war ihm zu wenig) für die Zufahrt vom Burghaldering zu seinen Reben am Schlossberg. Durch die neu angelegte Waldstraße war nämlich sein Grundstück nur noch von unten zu erreichen und dadurch umständlicher zu bewirtschaften. Ein entsprechender Vertrag wurde am 8.6.1910 vor dem Grundbuchamt geschlossen. Fast auf den Tag genau ein Jahr später, am 7.6.1911, wurde das Urteil des Amtsgerichts rechtkräftig, wonach alle Ansprüche gegen die Stadt am Verbindungsweg ausgeschlossen wurden; sie war jetzt rechtmäßige Eigentümerin.
Ende 1911 war der Verbindungsweg vom Burghaldering zu den mezschen Reben fertiggestellt, Ende 1912 auch die Treppe auf dem Verbindungsweg; dafür war noch ein geringfügiger Geländetausch notwendig, damit sie in durchgehend gleicher Breite ausgeführt werden konnte.
Damit enden im Wesentlichen die Akten. Am 28.4.1920 meldete noch das Forstamt: Der (Privat-)Weg von der südlichen Schlossbergstraße [richtig: Burghalde] zum Mezschen Rebberg wurde durch eine hölzerne Querstange und ein Schild „Verbotener Privatweg“ gesperrt; beide wurden mehrfach gestohlen; Spaziergänger laufen jeden Tag im Rebberg herum. Mez schlägt vor, auf eigene Kosten eine solidere Absperrung (Tor) anzubringen und selbst zu unterhalten. Forstamt befürwortet dies in stets widerruflicher Weise. Dies wurde am 5.5.1920 genehmigt.

K.-E. Friederich

Pilotprojekt „Vorsicht ! Wachsamer Nachbar“

Am 24. November 2017 fand im Laubenhof in Zusammenarbeit des Bürgervereins Oberwiehre-Waldsee, der Polizei und dem WEISSE RING eine Informations-Veranstaltung statt, deren wichtigste Ergebnisse wir hiermit zusammenfassend weitergeben.

Die zentrale Botschaft vorweg: Es ist unheimlich viel wert, wenn man eine gute Nachbarschaft hat! Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt, deswegen ist es wichtig zu wissen, wie man Einbrechern das Leben schwer machen kann. Ein Einbruch ist für die meisten Bürger/innen ein einschneidendes Erlebnis. Denn neben dem materiellen Verlust verbindet sich damit zumeist auch ein Eingriff in die Privatsphäre – also in die vermeintliche Geborgenheit der eigenen vier Wände. Die Erfahrung zeigt, dass viele Opfer teilweise noch Jahre nach der Tat unter dem Geschehenen leiden. Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit steigt erfahrungsgemäß die Anzahl an Einbrüchen. Aber da, wo das Risiko der Einbrecher, ertappt zu werden als hoch eingeschätzt wird, lassen diese lieber die Finger davon. 2016 gründete sich in Freiburg der Arbeitskreis „WACHSAMER NACHBAR“ unter Federführung der Polizeidirektion Freiburg, Referat Prävention, Mitarbeiter/innen des WEISSEN RING und weiteren Ehrenamtlichen.

Offizielles Schild: Download unter www.polizei-beratung.de/medienangebot

WIE GEHEN EINBRECHER VOR?

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Stadtteilgeschichten

Eine neue Reportage in der wir in lockerer Reihenfolge interessante Menschen, Ereignisse und Gegenstände unseres Stadtbezirks vorstellen werden
Knopfhäusle- Wurzeln seit 1932

Bei unserer Recherche für die Bürgerblatt-Titelgeschichte der Dezemberausgabe 2017 über die bevorstehende Sanierung der Knopfhäusle wurde uns der Name von Peter Kropf genannt. Seine Mutter Christine Ruf lebte mehr als 69 Jahre (1932-2001) in den Knopfhäusle. Er selbst wuchs dort auf und lebte bis 1983 bei seiner Mutter. Seither wohnt er in der Flaunserstraße, verfügt aber über den Bild-und Schrift- Nachlass seiner Mutter. Er stellte uns das Foto zur Verfügung, das seine Mutter und ihn in Ihrem liebevoll gepflegten Vorgarten der damaligen Schwarzwaldstraße Nr. 52 zeigt. Zu dem Bild merkte er an, dass die heutigen Bewohner leider nicht die Tradition der Pflege des Vorgartens aus der Zeit seiner Mutter übernommen hätten. Was er sehr schade findet.

Christine Ruf mit Sohn Peter Kropf 1983 in ihrem Vorgarten, der mehrfach als schönster Vorgarten der Knopfhäusle ausgezeichnet wurde Foto: Kropf

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Bauabschnitt I der Flüchtlingsunterkunft Hammerschmied Straße bezugsfertig

In Anwesenheit von Oberbürgermeister Salomon, Bürgermeister von Kirchbach, einigen Stadträt*innen und der Geschäftsführerin der Freiburger Stadtbau, Frau Szablewska wurde am 5. Dezember 2017 im Rahmen eines kleinen Festakts der erste von drei Bauabschnitten der Öffentlichkeit vorgestellt.

Neubau des Bauabschnitts I der Flüchtlingsunterkunft Hammerschmiedstraße Foto: Lehmann
Bebauungsplan Stand Dezember 2017 (links Bauabschnitt I) Quelle: Stadtbau Freiburg

Im Januar 2018 werden rund 80 Bewohner*innen in das neu fertiggestellte Gebäude
einziehen können. In zwei Wohnungen wird übergangsweise die Sozialbetreuung, die Gemeinschaftsräume und der technische Dienst untergebracht werden. Der Umzug wird ungefähr zwei Wochen in Anspruch nehmen. Der Abriss der Bestands- Bauten beginnt dann Ende Februar 2018 und wird voraussichtlich bis Mitte April andauern. Weitere Bewohner*innen der alten Gebäude zogen bereits in die bis Herbst 2017 von Studierenden bewohnten Räume des Wohnheims in Zähringen um. Ein kleiner Teil der Bewohnerschaft wurde auch anderweitig untergebracht. Die Stadt achtete bei den Umzügen auf integrative Gründe, vor allem spielte die Anbindung der Familien an Kindergarten und Schulen im Stadtteil eine große Rolle. Zudem konnten auch eigene Umzugswünsche der untergebrachten Menschen miteinbezogen werden. Grundsätzlich will die Stadt bei der sukzessiven Belegung der Neubauten an diesem Standort auf eine Belegung achten, die der Integration der Untergebrachten möglichst förderlich ist. Daher wird voraussichtlich eine gemischte Belegung mit Studierenden und/oder Auszubildenden in der Hammerschmiedstraße erfolgen. Der Bürgerverein hat schon mehrfach geäußert, dass sowohl die massive Bebauung wie auch die geplante Durchmischung der Bewohnerschaft von uns sehr begrüßt werden.

Hans Lehmann, BV

Leserbrief

Die Freiburger Kommission zur Überprüfung der Straßennamen, insbesondere unter dem Aspekt eines aggressiven Antisemitismus, hat vorgeschlagen, bei der „Zasiusstraße“ auf einer Zusatztafel den Vermerk anzubringen:

„Ulrich Zasius (1461-1535), Jurist und Humanist. Schöpfer des Freiburger Stadtrechtes mit judenfeindlichen Bestimmungen.“

Dieser Text scheint mir unangemessen.
Es geht hier nicht darum, die ausschließlich religiös motivierte Judenfeindschaft von Zasius schönzureden. Jedoch ist festzuhalten, dass es sich bei den fraglichen Bestimmungen des Freiburger Stadtrechts nicht um eine „Schöpfung“ von Zasius handelte. Zasius hatte von der Stadt Freiburg den Auftrag erhalten, eine Zusammenfassung aller bereits bestehenden stadtrechtlichen Rechtvorschriften zu erstellen. Demgemäß nahm Zasius – dem erteilten Auftrag entsprechend – lediglich bis dahin schon bestehende judenrechtliche Bestimmungen der Stadt Freiburg in diese Sammlung auf. In dieser nahmen sie überdies nur einen ganz marginalen Raum ein. Sie enthielten nur das Verbot des geschäftlichen Umgangs mit Juden und die Regelung, dass nur die Gastwirte der Stadt den Juden Herberge gewähren dürfen, sowie die Androhung einer Geldstrafe bei Verletzung dieser beiden Bestimmungen.

Überdies ist zu bedenken: Dem christlichen Antijudaismus, den Zasius zweifellos mit den meisten seiner Zeitgenossen teilte, fehlte die rassistische Komponente, die den modernen Antisemitismus ausmacht.
Das erhellt augenscheinlich aus der Tatsache, dass nach damaliger christlicher Auffassung eine Jude durch die Taufe ein makellos neuer Mensch wurde, was so weit ging, dass sogar juristisch ernsthaft die Frage diskutiert werden konnte, ob ein Jude nach seiner Taufe überhaupt noch für Taten bestraft werden konnte, die er vor der Taufe begangen hatte. Auf diesem Hintergrund erklärt sich auch der juristisch sicherlich anfechtbare Versuch Zasius‘ in seiner Schrift „De parvulis judaeorum baptisandis“ (übersetzt etwa: „Über die Taufe von Judenkindern“) die gegen den Willen der Eltern durchgeführte Taufe eines jüdischen Jungen durch den mit ihm befreundeten Freiburger Münsterpfarrer Kohler zu rechtfertigen, obwohl dem die Bestimmungen des kirchlichen und weltlichen Rechts eindeutig entgegenstanden.
Ich meine daher, dass es zwar richtig und wichtig ist, den Antijudaismus von Ulrich Zasius in Erinnerung zu halten. Ein Tafelzusatz der beabsichtigten Art ist jedoch nicht geeignet, dem Leser ein abgewogenes Bild von Ulrich Zasius zu vermitteln, der zu seiner Zeit neben dem Italiener Andreas Alciatus und dem Franzosen Guilelmus Budaeus zum juristischen Dreigestirn Europas zählte,

Hinzu kommt die Zufälligkeit, die einem solchen Verdikt anhaftet, je nachdem welcher Kenntnisstand bei den Entscheidungsgremien besteht. In seiner Schrift „Erasmus‘ Stellung zu Juden und Judentum“ (Tübingen 1969) resümiert der zuletzt an der Universität Basel wirkende Rechtshistoriker und Humanismus Forscher Guido Kisch (1889-1985): „Wie bei dem großen Juristen Zasius so lässt sich auch bei dem Humanisten Fürsten Erasmus angesichts objektiver kritischer Forschung die Erinnerung an ihn von dem schmerzlich bedenklichen Makel nicht befreien, der durch seinen tiefgründigen Judenhass sein Charakterbild beschattet“ (S. 38 f).
Für die „Erasmusstraße“ in Freiburg hat die Kommission jedoch einen entsprechenden Zusatz, den ich freilich ebenfalls für unangebracht hielte, nicht vorgesehen.

Dr. jur. Wilhelm Güde, Weismannstrasse 6, 79117 Freiburg

Ursula-Schulen in der Wiehre informieren

Am Dienstag, den 23.01.2018 findet um 19.00 Uhr in der Sporthalle der St. Ursula-Schulen, Hildastraße 41, ein Informationsabend über das Ernährungswissenschaftliche und Sozialwissenschaftliche Gymnasium statt. Schülerinnen und Eltern haben die Möglichkeit, sich ausführlich über die beiden Schularten, die jeweiligen Fächer und das Programm der Schule zu informieren. Der erreichbare Abschluss ist nach 3 Jahren die allgemeine Hochschulreife, die zum Studium an Universitäten und Hochschulen berechtigt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.st-ursula-schulen.de oder auch telefonisch unter Nr. 0761/8885003-0.

Wiedereinführung des Frauen- Nacht- Taxis

Die SPD-Stadtratsfraktion bedankte sich beim Bürgerverein anlässlich der Wiedereinführung des Frauen-Nacht-Taxis zum Fahrplanwechsel der VAG am 10. Dezember.

Sehr geehrter Herr Lehmann,
es war ein zähes Ringen, bis der Gemeinderat am 14.November einstimmig die Wiedereinführung eines Frauennachttaxis in Freiburg beschloss. Das von 1991 bis 2003 bestandene Angebot, wurde aus Geldnot eingestellt. Die SPD- Stadtratsfraktion war damals schon gegen eine Einstellung, musste sich jedoch dem Mehrheitsbeschluss beugen. Ein Umdenken im Gemeinderat und in der Verwaltung brachten die Gewalttaten des vergangenen Jahres, die viele Frauen in Freiburg wie auch im Umland verunsichert haben. Die SPD- Stadtratsfraktion schloss sich gleich nach dem publik werden des Schreibens des Bürgervereins Oberwiehre-Waldsee betreffs einer Wiedereinführung eines Frauen- Nacht-Taxis an Oberbürgermeister Salomon diesem unterstützend an. Für diesen Einsatz gebührt dem Bürgerverein-Oberwiehre-Waldsee ein großer Dank, denn ohne dieses aufmerksam machen wäre das Frauen-Nacht-Taxi sicherlich nicht so schnell -und mit großer Gemeinderats- Mehrheit- gekommen. Vielen Dank für ihr Engagement in dieser Sache!

Julia Söhne, stellv. Fraktionsvorsitzende

Info zum Frauentaxi 

Die Flotte des Frauennachttaxis besteht aus vier Großraum-Fahrzeugen, die je acht Frauen Platz bieten. Zwei der Taxis haben Vorrichtungen, um auch Rollstuhlfahrerinnen im Rollstuhl sitzend befördern zu können. Sie stehen in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und vor Feiertagen jeweils zur vollen Stunde von 0 bis 4 Uhr am Standort „Auf der Zinnen“ gegenüber dem Drogeriemarkt Müller bereit. Sobald die Stadtbahn Rotteckring fertig gestellt ist, starten die Fahrten dann von der VAG-Haltestelle Siegesdenkmal. Die Fahrtstrecke richtet sich nach den Zielen der Nutzerinnen, der Eigenanteil beträgt 7 Euro pro Fahrt. Barzahlung in den Taxis ist nicht möglich. Gutscheine für die Fahrten sind vorab an 22 VAG-Verkaufsstellen, unter anderem Pluspunkt und Fahrradstation, zu den regulären Öffnungszeiten zu erwerben. Frauen, die sich nachts spontan entschließen, das Frauennachttaxi zu nutzen, erhalten Fahrscheine für sich und für weitere Personen unmittelbar vor Fahrtantritt per Smartphone als Mobilticket über die VAGmobil-App oder jederzeit bar an der Rezeption/Bar des Motel One beim Siegesdenkmal. Sobald wie möglich werden die Tickets auch an VAG-Automaten angeboten; dafür werden die Automaten innerhalb der nächsten sechs Monate umgerüstet.

Tag der Offenen Tür in der Freien Demokratischen Schule Kapriole

Selbstbestimmtes Lernen in demokratischen Strukturen. Die „Demokratische Schule Kapriole“ ist eine freie Grund- und Werkrealschule und arbeitet seit ihrer Gründung 1997 integrativ. Derzeit lernen und arbeiten rund 150 Kinder zwischen 6 und 17 Jahren am Rande des Konrad-Günter-Parks in Freiburg- Waldsee. Soziales Lernen wird groß geschrieben an der Kapriole, die als eine der ältesten „Demokratischen Schulen“ in Deutschland immer wieder Familien aus anderen Bundesländern anzieht.
Beim Tag der Offenen Tür am Samstag, 27. Januar 2018 können sich Interessierte von 14 bis 17 Uhr selbst ein Bild vom Leben und Lernen in dieser Umgebung machen. In allen Räumen der Kapriole in der Oberrieder Straße 20 im Stadtteil Waldsee gibt es Informationen zum Schulalltag sowie Kaffee und Kuchen. Zusätzlich findet am Montag, 29. Januar 2018 um 20 Uhr in der Kapriole ein Informations-Abend mit dem pädagogischen Team statt. Das Bewerbungsverfahren zum neuen Schuljahr 2018/19 beginnt Anfang Februar.

Bis 2019 soll ein neues Gebäude am gleichen Standort gebaut werden. Die Schulgemeinschaft ist trotz staatlicher Förderung zum Schulneubau auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende oder der Bereitschaft zu einem Direktkredit.

Mehr Informationen im Internet unter www.kapriole-freiburg.de.

Rainer Lenz, für die Öffentlichkeitsarbeit-AG Kapriole Freiburg