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Aus dem Stadtarchiv

Die Veröffentlichung dieses Artikels in Fortsetzung ist leider etwas durcheinander geraten; wir bitten um Entschuldigung und bringen hier die richtige Reihenfolge:
Beginn der Serie: Bürgerblatt 233 (April 2017)
1. Fortsetzung: Bürgerblatt 235 (Juni 2017)
2. Fortsetzung: Nachfolgend (war ursprünglich für August 2017 vorgesehen)
3. Fortsetzung und Schluss: Bürgerblatt 243 (Februar 2018)

Nachdem der Stadt 1907 und 1909 in zwei Instanzen der Nachweis nicht gelungen war, dass sie Eigentümerin des Schleifenwegs (verbindet beim Schwarzwald-Hostel die Kartäuserstraße mit dem Augustinerweg = Hexenwegle) ist und ihr Rechtsanwalt dringend davon abgeraten hat, ihr Glück noch vor dem Reichsgericht in Leipzig zu versuchen, strebte sie einen Vergleich mit der Firma Mez & Söhne an.

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Wem gehört der Weg?

Aus dem Stadtarchiv

Die Stadt Freiburg hat vor dem Landgericht ihren Anspruch auf Besitz des Schleifenwegs nicht durchsetzen können und legte im Juli 1907 Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Ihr Rechtsvertreter Matheis sieht jedoch nur geringe Erfolgschancen und rät zu einem Vergleich, was aber von der Firma Mez & Söhne im April 1908 abgelehnt wird; sie fordert einen „richtigen Anfahrtsweg“, was die Stadt ablehnt.

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Wem gehört der Weg?

. (besser bekannt unter dem inoffiziellen Namen Hexenwegle). Die Eigentumsverhältnisse dieses sog. Schleifenweges (benannt nach einer Granatschleife) waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts unklar, im Grundbuch (Flurstück 1354) war nichts eingetragen. Die Stadt wollte dies ändern und klagt gegen die Anlieger, den Fabrikanten Beierle und die Firma Mez & Söhne, auf Anerkennung als städtisches Eigentum. Am 5.4.1907 weist das Landgericht Freiburg die Klage kostenpflichtig ab.

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Leser*innenbrief: Schutz der Wanderpfade

Aktionsbündnis zum Schutz der Wanderpfade

Sehr geehrte Damen und Herren des Vereinsvorstandes,

abweichend vom Tenor Ihres Artikels im Bürgerblatt vom Mai 2016 sind wir der Auffassung, dass es u. E. keine vernünftigen Gründe gibt, einen Teil der noch verbliebenen – nicht dem Forstwegebau zum Opfer gefallenen – Wanderpfade den Mountainbikern zu öffnen, denn auf schmalen Wegen ist nun einmal das Radfahren eine mit ungestörtem Wandern inkompatible Waldnutzungsart.

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