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Wem gehört der Weg? 2. Fortsetzung, vgl. Juni-Ausgabe

Nachdem der Stadt 1907 und 1909 in zwei Instanzen der Nachweis nicht gelungen war, dass sie Eigentümerin des Schleifenwegs (verbindet beim Schwarzwald-Hostel die Kartäuserstraße mit dem Augustinerweg = Hexenwegle) ist und ihr Rechtsanwalt dringend davon abgeraten hat, ihr Glück noch vor dem Reichsgericht in Leipzig zu versuchen, strebte sie einen Vergleich mit der Firma Mez & Söhne an. Diese Firma ist dazu bereit, wenn die Stadt ihrerseits einen geraden, 4,5 m breiten Weganschluss vom Rebgut Mez an die Schlossbergfahrstraße anlegt und als Eigentum überlässt. Die Stadt lehnt ab, früher sei nur von 3 m Breite die Rede gewesen. Nach Rücksprache von Hans Mez mit dem Tiefbauamt macht er einen neuen Vorschlag: Weg zur Schlossbergfahrstraße 3,5 m breit, Verzicht auf das Eigentum am Weg zwischen Beierle und Hess zugunsten der Stadt, Verkauf eines 13 m langen und 1,45 m breiten Streifens an der Grenze zwischen Gewerbebach und Adelhauserweg [Augustinerweg] zur Herstellung einer öffentlichen Treppe und Verbindung über den Gewerbebach. Außerdem ist ein eisernes Geländer zwischen Bach und Haus zu errichten, um das Übersteigen zu verhindern. Die Stadt errichtet und unterhält eine 1,35 m breite Brücke über den Gewerbebach und erwirbt dazu von Mez & Söhne die erforderlichen Quadermauern für 200 M. Am 14.1.1910 wird vor dem Grundbuchamt ein Vertrag geschlossen: die Stadt erwirbt von Mez 18 m² zur Anlage einer Trappe und zahlt dafür 1000 M. Der Kaufpreis ist fällig, sobald auf ihrem Grundstück oben am Schlossberg eine Grunddienstbarkeit zugunsten von Mez für einen 2,5 m breiten Weg eingetragen als Zufahrt zu seinen Reben eingetragen ist. Der Bürgerausschuss (entspricht dem heutigen Gemeinderat) beschließt jedoch statt der Grunddienstbarkeit ein widerrufliches Wegerecht, worauf die Verwaltung ihren Vorschlag zurückzieht und erneut mit Mez verhandelt. Mez besteht aber auf der Grunddienstbarkeit und will auf den Kaufpreis verzichten, um die Sache endlich zum Abschluss zu bringen. Dem stimmt schließlich der Bürgerausschuss Ende 1910 zu, und nachdem sich niemand auf die öffentliche Aufforderung des Amtsgerichts, etwaige Eigentumsansprüche am Schleifenwegle anzumelden, gemeldet hat, wird das Ganze im Juni 1912 rechtskräftig.
Fortsetzung folgt.

K.-E. Friederich

Wem gehört der Weg?

Aus dem Stadtarchiv

Die Stadt Freiburg hat vor dem Landgericht ihren Anspruch auf Besitz des Schleifenwegs nicht durchsetzen können und legte im Juli 1907 Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Ihr Rechtsvertreter Matheis sieht jedoch nur geringe Erfolgschancen und rät zu einem Vergleich, was aber von der Firma Mez & Söhne im April 1908 abgelehnt wird; sie fordert einen „richtigen Anfahrtsweg“, was die Stadt ablehnt.

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Stadtteilspaziergang Oberau

Carola Schark Stadtteilspaziergang Oberau

Gut 30 Leute waren der Einladung des Bürgervereins gefolgt, um sich von Carola Schark den Stadtteil Oberau mit seiner reichen Vergangenheit zeigen zu lassen. Begrüßt von Constanze Fetzner, der stellvertretenden Vereinsvorsitzenden, auf „exterritorialem Gelände“ am Schwabentor, ging es zunächst zum Hexenwegle (offiziell Augustinerweg, aber das sagt kaum jemand) und zur ehemaligen Pappenfabrik Strohm mit dem Industriedenkmal Kollergang, einem Mahlwerk zum Quetschen des Rohmaterials für die Pappenfabrikation. Im ehemaligen Rheintacho-Werk befindet sich jetzt das Black Forest Hostel, ein weiteres Beispiel für den Nutzungswechsel vom Gewerbe zum Wohnen. Durch die Mühlenstraße – ihr Name erinnert an die einst zahlreichen Mühlen am Gewerbekanal – ging es zum ehemaligen Heim der Fabrikarbeiterinnen der Firma Mez; diese Form des Wohnens sollte die jungen Frauen von unnützen Tätigkeiten wie „abendlichem Spazierengehen“ abhalten. Fragt sich, ob sie nach einem Zwölf-Stunden-Arbeitstag dazu überhaupt noch die Kraft hatten.

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