Wer hat hier Vorfahrt?

Unklarheiten bei der Einfahrt Peter-Sprung-Straße in Dreikönigstraße. Foto: Lehmann

An der Kreuzung Urach-/Dreikönig-/Peter-Sprung-Straße kann man beinahe minütlich beobachten, wie unsicher hier Verkehrsteilnehmer darüber sind, wer nun laufen oder fahren darf und wer warten muss.

Anlässlich eines Ortstermins der beiden Bürgervereine der Wiehre mit dem Garten-und Tiefbauamt an der Einmündung der Peter-Sprung-Straße betreffs zukünftiger  Planungen, wenn hier die Fahrradschnellstraße Freiburg Kappel-Merzhausen (FR4) durchführen soll. Zu diesem komplexen Thema werden wir nach der Klärung verschiedener Problemstellen von dieser Stelle berichten. 

Beim Ortstermin wurde jedoch auch klar, dass sich viele Verkehrsteilnehmer, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem motorisierten Gefährt unterwegs, verunsichert verhalten. Das GuT wandte sich an die Abteilung Verkehrsplanung der Straßenverkehrsbehörde und bekam betreffs der Vorfahrtsregeln (neben anderen angefragten Auskünften) folgend Antwort:

Fußgänger:innen, welche die Peter-Sprung-Straße queren, sind bevorrechtigt. Ausfahrende Fahrzeugfahrende müssen mit erhöhter Vorsicht an die Einmündung heranfahren. Da es sich bei der Peter-Sprung-Straße um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, darf ohnehin nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Im Einmündungsbereich sind Fahrzeuge, die aus der Peter-Sprung-Straße kommen, ebenfalls untergeordnet gegenüber den anderen Straßen. Dies liegt daran, dass aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausgefahren wird und die Einmündung mit einem abgesenkten Bordstein versehen ist. Das bedeutet, dass beim Ausfahren erhöhte Sorgfalt und Vorsicht geboten ist. Durch die vorgezogene Fußgängeraufstellfläche können sich aus der Peter-Sprung-Straße Ausfahrende weiter vorne aufstellen. Eine gute Sicht auf den aus Süden kommenden Verkehr auf der Dreikönigstraße kann dadurch gewährleistet werden“. 

Damit ist zumindest klar, wer als fahrender Verkehrsteilnehmer aus der Peter-Sprung-Straße in Richtung Westen ausfährt hat keine Vorfahrt! 

Querende Fußgänger, querende und abbiegende motorisierte oder nicht motorisierte Fahrzeuge der Dreikönig- und Urachstraße sind vorfahrtsberechtigt.

Damit ist die Rechtslage geklärt. Nicht geklärt ist jedoch die Frage, wie sich das Problem an dieser Kreuzung lösen lässt, wenn diese schon jetzt durch Fahrradfahrende hochbelastete Strecke offiziell zur Fahrrad-Vorzugsroute erklärt wird.

Hans Lehmann, BV