Archiv für den Monat: April 2018

Das Gesicht der Wiehre wahren

Rund 120 Besucher kamen am 27. Februar in die Aula der Gertrud-Luckner-Gewerbeschule in der Kirchstraße, um sich über die Möglichkeiten und Chancen einer Erhaltungssatzung für die Wiehre zu informieren

Gibt es keinen Denkmalschutz, keinen Bebauungsplan und keine Erhaltungssatzung, dann können Häuser kaum vor einem Abriss bewahrt werden. Dieses Schicksal traf in den letzten Jahren einige markante Häuser der Wiehre; sie wurden durch teils völlig von der Umfeld- Architektur abweichende Neubauten ersetzt. Auf Abriss-Einwände des Bürgervereins kam immer aus dem Baurechtsamt der lapidare Verweis auf rechtliche Restriktionen. Hauptargument war das unantastbare Eigentumsrecht, welches verhindere, dass die Stadt gegen solche Abrisse etwas unternehmen könne. Unsere Recherchen bei Städten mit vergleichbarer Struktur erbrachten andere Botschaften. Vor allem Heidelberg schafft es seit mehr als fünfzehn Jahren, mit Erhaltungssatzungen seine Stadtgebiete zu schützen. Das war für uns ein Signal, Annette Friedrich die dortige Leiterin des Stadtplanungsamts zu uns einzuladen.

Eine voll besetzte Aula der Gertrud-Luckner-Gewerbeschule in der Kirchstraße Foto: B. Krieger

Wir erlebten eine charismatische, weil von Ihrer Botschaft überzeugte Stadtplanerin, die nicht nur einen fachlich hochinteressanten und anschaulich bebilderten Vortrag hielt, sondern im Anschluss an ihren Vortrag keiner der vielen Fragen vom Publikum oder vom Podium auswich. Ihre Botschaft war klar und eindeutig und immer pro Erhalt der alten (erhaltenswerten und nur dieser) Bausubstanz. Auf Nachfragen konnte sie durch Beispiele die Wichtigkeit von Erhaltungssatzungen untermauern. Diese haben sich bewährt, „radikale Bauanträge“ seien seither kaum noch eingegangen, weil die Bauherren das „Signal“ erkannt haben. Eine unglückliche Rolle nahm an diesem Abend der im Publikum sitzende ehemalige Baurechtsamtleiter ein. Seine Redebeiträge untermauerten, dass er ein erklärter Gegner von Erhaltungssatzungen ist. Er lehnte dieses Instrument als aufwändig und nutzlos ab. Seine Aussagen gipfelten darin, dass er behauptete, dass Erhaltungssatzungen die Innenentwicklung von Städten verhinderten. Frau Friedrich hatte jedoch gerade zuvor in Ihrem Vortrag gezeigt, dass genau das Gegenteil richtig ist, wenn ein eindeutiges Signal von den Verantwortlichen gegeben wird. Der Um- oder Ausbau der Häuser sei dennoch möglich, die Stadt Heidelberg berate dazu die Eigentümer. Zusammen werden Lösungen gesucht und umgesetzt. „Einfach sei der Weg nicht, der Prozess erfordere viele Diskussionen und einiges an Aufwand, aber die Mühe lohnt sich“, so Frau Friedrich.

Das Podium von links: Klaus Füsslin (BV Mittel-Unterwiehre), Joachim Scheck (Vistatour), Annette Friedrich (Stadtplanungsamt Heidelberg), Roland Jerusalem (Stadtplanungsamt Freiburg), Hans Lehmann (BV Oberwiehre-Waldsee) Foto: B. Krieger

Die Botschaft des Abends war klar. Ortsbildprägende Gebäude sollen erhalten bleiben. Die beiden Wiehre Bürgervereine drängen nun darauf, dem Beispiel Heidelbergs zu folgen. Ob als Instrument Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen genutzt werden, die es erlauben, einen Abriss zu untersagen, wenn das Gebäude zum Ortsbild beiträgt, oder ob eine Gesamtanlagenschutzsatzung gemäß §19 Denkmalschutzgesetz, oder ob typische Grünstrukturen besonders geschützt werden sollen, müssen die Fachleute im Freiburger Stadtplanungsamt vorgeben. Wichtig ist uns, dass etwas geschieht.
Unterstützt wurde der Appell der beiden Wiehre Bürgervereine durch die ebenfalls im Publikum anwesende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürgervereine, Ingrid Winkler. Sie forderte bei der Veranstaltung eindringlich die neun anwesenden Stadträt*innen auf, unbedingt die beiden Wiehremer Bürgervereine zu unterstützen und Erhaltungssatzungen für Freiburg auf den Weg zu bringen. Aus der Runde der Stadträ*innen war herauszuhören, dass die Veranstaltung für sie ein Signal war, ihren bereits gestellten interfraktionellen Antrag zur Erstellung von Erhaltungssatzungen baldmöglichst einzuklagen, damit die historische Bausubstanz in der Stadt besser erhalten werden kann. Klar wurde an diesem Abend auch, dass es kein einfacher Weg werden wird. Frau Friedrich berichtete, dass die zusätzliche Arbeit nicht zu unterschätzen sei. In ihrem Stadtplanungsamt beschäftigten sich zwei Mitarbeiterinnen nur mit diesem Thema, auch beim Baurechtsamt werden hierfür Kapazitäten benötigt. Ebenfalls seien zusätzliche Haushaltsmittel nötig, z. B. für Gutachten. In Heidelberg habe der Erhalt des Stadtbildes jedoch immer eine hohe Priorität gehabt. Das Thema muss allerdings von der Verwaltung und von der Politik mit starkem Gewicht versehen werden.
Vor dem Referat von Frau Friedrich hatte Joachim Scheck (Vistatour) in einem Bildvortrag gezeigt, wie sehr sich der Stadtteil in den vergangenen Jahren bereits verändert hat. Vorher-Nachher Bilder aus der älteren und der jüngeren Vergangenheit erinnerten daran, was es nicht mehr gibt. Unser Engagement in Sachen Erhaltungssatzungen soll dazu beitragen, dass es in Zukunft keine Vorher-Nachher Bilder mehr zu sehen gibt.

Hans Lehmann, BV

Was ist eine Erhaltungssatzung?
Eine Erhaltungssatzung ist eine Satzung, die die Gemeinde für bestimmte schützenswerte Gebiete beschließen kann. Sie dient dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt.
Was bewirkt eine Erhaltungssatzung?
Für den Bau, die Veränderung oder den Abriss von baulichen Anlagen (d. h. Gebäuden, aber zum Beispiel auch Mauerresten oder Brunnenanlagen) gibt es im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung besondere Regelungen. So kann der Abbruch einer baulichen Anlage untersagt werden, wenn diese entweder allein oder im Zusammenspiel mit anderen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt, oder wenn die Anlage sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Errichtung einer Anlage darf untersagt werden, wenn die Baumaßnahme die städtebauliche Gestalt des Gebiets beeinträchtigen würde. Maßgeblich für diese Beurteilungen sind die Ziele, die in der Erhaltungssatzung auf Grundlage einer Ortsbildanalyse genannt werden.
Wie kann eine Erhaltungssatzung aufgestellt werden?
Für den Erlass einer Erhaltungssatzung gibt es keine Verfahrensvorschriften. Das bedeutet, dass es ausreicht, wenn der Gemeinderat die Erhaltungssatzung beschließt. In Heidelberg ist das Verfahren an das Bebauungsplanverfahren angelehnt: Der Gemeinderat fasst sowohl einen Aufstellungs- als auch einen Offenlagebeschluss. Während der Offenlage des Entwurfes findet zusätzlich eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durch den Gemeinderat wird der Satzungsbeschluss gefasst.

Bahnübergang Möslestraße

Bahnübergang Möslestraße für knapp zwei Monate für den KFZ-Verkehr gesperrt

Der Start des Ausbaus der Höllental-Bahnstrecke wird von einer sehr schlechten Informationspolitik begleitet.

Ohne Vorankündigung wurde Anfang März die Hinweistafel am Ende der Möslestraße mit der Information der Sperrung des Bahnübergangs aufgestellt. Auf Rückfrage des Bürgervereins beim Garten-und Tiefbauamt der Stadt Freiburg erhielten wir die Antwort, dass der Bahnübergang Möslestraße von 15.03. – 09.05.2018 für den Autoverkehr gesperrt ist. In dieser Zeit gibt es einen provisorischen Fußweg als Überweg. Radfahrende müssten auf diesem kurzen Stück Weg schieben, weil er zu schmal ist. Für KFZ fahrende gibt es die ausgeschilderte Umleitung über den Übergang Lindenmattenstraße. Danach wird der Übergang Lindenmattenstraße umgebaut und die Möslestraße wieder freigegeben.

Hinweisschild am Bahnübergang Möslestraße Foto: Thoma

Der Bürgerverein ist über die sehr schlechte Informationspolitik rund um den Ausbau der Höllentalbahn sehr unzufrieden. Absolut unverständlich ist der Umgang mit den beiden gastronomischen Betrieben Busse´s Waldcafé und Waldseerestaurant sowie mit dem Tennisclub SC Rot-Weiß Freiburg. Diese wurden ebenfalls erst durch das aufgestellte Hinweisschild „kalt informiert“. Eine gute Informationspolitik sieht anders aus.

Hans Lehmann, BV

Freiburg-Marathon

Freiburg-Marathon am Sonntag, den 8.April
“Keep-on-Running-Party” mit dem Bürgerverein auf der Oberaubrücke

Foto: Hans Lehmann

Es wieder soweit: Zum 15. Mal fällt der Startschuß zum Freiburg-Marathon. An die 10.000 Läuferinnen und Läufer gehen dann beim Marathon, Halbmarathon oder beim Marathonstaffellauf an den Start. Auch der Bürgerverein Oberwiehre-Waldsee ist wieder dabei. Auf der Oberaubrücke (Ecke Oberau-/Fabrikstraße) begrüßen wir die Teilnehmenden in unserem Stadtteil und feuern sie – zusammen mit der Band „Unit5“ (www.unit5-band.de) und ihren fetzigen Rockhits aus den 60/70er- kräftig an.
Der Bürgerverein lädt herzlich dazu ein.

Theo Kästle, BV

Verschoben

… in den Herbst wurde das Anlegen des Teichs im Möslepark (Bürgerblatt vom März). Einmal musste die beauftragte Firma feststellen, dass der Arbeits- und Zeitaufwand größer ist als zunächst veranschlagt und sie zudem termingebundene Arbeiten zu erledigen hat, zum andern war der Grundwasserstand so hoch, dass dadurch ein erheblicher und nicht zu vertretender Mehraufwand entstanden wäre.
Immerhin haben inzwischen die Arbeiten begonnen, die als Ausgleich für den Umbau von Rotteck- und Werderring zu leisten sind; wir werden berichten.

Aus dem Stadtarchiv

Die Veröffentlichung dieses Artikels in Fortsetzung ist leider etwas durcheinander geraten; wir bitten um Entschuldigung und bringen hier die richtige Reihenfolge:
Beginn der Serie: Bürgerblatt 233 (April 2017)
1. Fortsetzung: Bürgerblatt 235 (Juni 2017)
2. Fortsetzung: Nachfolgend (war ursprünglich für August 2017 vorgesehen)
3. Fortsetzung und Schluss: Bürgerblatt 243 (Februar 2018)

Nachdem der Stadt 1907 und 1909 in zwei Instanzen der Nachweis nicht gelungen war, dass sie Eigentümerin des Schleifenwegs (verbindet beim Schwarzwald-Hostel die Kartäuserstraße mit dem Augustinerweg = Hexenwegle) ist und ihr Rechtsanwalt dringend davon abgeraten hat, ihr Glück noch vor dem Reichsgericht in Leipzig zu versuchen, strebte sie einen Vergleich mit der Firma Mez & Söhne an.

Aus dem Stadtarchiv weiterlesen

Frühlingsanfang

…ist am 1. März – wenn man einen Meteorologen fragt. Und am 1. März entstand dieses Foto, denn ausgerechnet zu Frühlingsanfang wurden erstmals in diesem „Winter“ einzelne Schlittschuhläufer gesichtet. Verbotenerweise – muss man dazu sagen, denn große Schilder wiesen darauf hin, das Betreten des Eises sei wegen Lebensgefahr verboten. Wie dem auch sei – bei Redaktionsschluss war noch nicht absehbar, ob der März nun eher als Frühlings- oder doch als Wintermonat daherkam; immerhin definieren die Astronomen das Ende des Winters auf die „Tag- und Nachtgleiche“ – das war diesmal der 20. März. Und zur Erinnerung: Es gab schon Jahre, da öffnete das Strandbad sein Pforten erstmals Ende März. Wenn Sie dies lesen, wissen Sie, ob´s diesmal wieder so war…

SC Freiburg vs FC Bayern

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…das muss ein Irrtum sein? Weit gefehlt! Das Foto entstand beim diesjährigen Aufeinandertreffen der beiden Mannschaften – allerdings…: genau! „Mannschaften“ ist nicht ganz der richtige Ausdruck, denn es sind die Frauen, die hier das absolute Spitzenspiel bestritten. Immerhin spielten die 3. (Freiburg) gegen die 2. (München) – und nach dem 2:0 Sieg des SC war die Reihenfolge in der Tabelle (wohlgemerkt: 1. Bundesliga!!) gerade umgekehrt.

Warum das plötzlich im „BÜRGERBLATT“? Ganz einfach: Das spielt sich mitten in unserem Stadtteil ab – nur nimmt kaum jemand Notiz davon. Bei strahlendem Winterwetter verloren sich ein paar hundert Zuschauer im Möslestadion; geradezu beschämend – meint der Verfasser dieser Zeilen, denn der Frauenfußball hat in den letzten Jahren an Attraktivität enorm gewonnen.
Daher der Vorschlag an unsere geschätzte Leserschaft: Probieren Sie´s einfach doch mal aus, und geben Sie den SC-Frauen eine Chance; sie haben´s wirklich verdient! Es ist ein wahrlich preiswertes Vergnügen: 7 Euro kostet der Spaß (ermäßigt 4€!!); dafür kann man sich sogar aussuchen, ob man stehen oder witterungsgeschützt sitzen mag. Und wer weiß – mit ein bisschen Glück werden die SC-Frauen ja vielleicht sogar deutscher Meister? Und das „vor unserer Haustür“…!!!
Text und Foto: Helmut Thoma, BV