Kahlschlag

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…in der Kartäuserstraße: . – und wie zum Hohn einen einsamen Pkw. Bei allem Verständnis für die Sorge um ausreichend Stellplätze – es gibt Regeln, und in diesem Falle hilft ein Blick in die Landesbauordnung (§9); dort heiß es: „Die nicht überbauten Flächen von bebauten Grundstücken müssen Grünflächen sein, soweit diese nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.“ Mit anderen Worten: Es wäre eine Baugenehmigung erforderlich. Auf eine entsprechende Anfrage des Bürgervereins beim Baurechtsamt wurde eine Antwort zugesagt – wir werden berichten.